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Spanische Steuernummer NIE

Steuerberater/in

Das Steuerrecht in Spanien enthält Besonderheit, die man aus dem eigenen Land nicht kennt. Wir als deutscher Anwalt in Palma & Team beraten Sie gerne zum Steuerrecht.

Egal ob Resident oder Nicht-Resident, es können Sie in Spanien steuerliche Verpflichtungen treffen, von denen Sie noch nichts wissen. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation zu analyisieren und dadurch Strafen des spanischen Finanzamts zu vermeiden. 

Die spanische Identifikationsnummer NIE

Jeder Ausländer, der entweder privat oder beruflich mit Spanien zu tun hat, hat bereits von der sog. NIE-Nummer gehört. Hier klären wir die gängigsten Fragen.

  • Was ist eine NIE?

  • Wer benötigt eine NIE?

  • Wo beantrage ich eine NIE?

  • Wie beantrage ich eine NIE als EU-Bürger?

  • Wie beantrage ich eine NIE als Bürger eines Drittstaates?

 

Was ist eine NIE?

NIE steht für “número de identificación del extranjero”. Hierbei handelt es sich um eine Identifikationsnummer für Ausländer, die sowohl als Steuernummer als auch zu anderen Identifikationszwecken dient.

 

Wer benötigt eine NIE?

Jeder Ausländer, der in Spanien eine rechtliche Handlung vornehmen möchte, ein Bankkonto eröffnet, ein Auto kauft, eine Erbschaft annimmt, einen Mietvertrag eingeht, einen Handyvertrag abschließt, eine Gesellschaft gründet, eine Immobilie kauft oder sonst in irgendeiner Weise tätig wird, benötigt die sogenannte NIE. 

 

Wo beantrage ich eine NIE?

Bei Anwesenheit in Spanien wird die NIE bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde bzw. bei der dort ansässigen Polizei beantragt. In Deutschland sind auch einige Konsulate zuständig.

 

Wie beantrage ich eine NIE als EU-Bürger?

Es sind das Antragsformular sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Ausweises (ggf. mit Apostille) einzureichen. Bei der Beauftragung eines Vertreters wie z.B. eines Anwalts ist ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht (ggf. mit Apostille und zweisprachig bzw. beglaubigt übersetzt) notwendig.

 

Wie beantrage ich eine NIE als Bürger eines Drittstaates?

Es sind das Antragsformular sowie eine notariell beglaubigte Kopie des gesamten Reisepasses (ggf. mit Apostille) einzureichen. Bei der Beauftragung eines Vertreters wie z.B. eines Anwalts ist ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht (ggf. mit Apostille und zweisprachig bzw. beglaubigt übersetzt) notwendig. Es ist darauf zu achten, dass Datum und Ort auf Antragsformular, Vollmacht, Passkopie etc. mit den jeweiligen Stempeln im Pass und den jeweils gültigen Aufenthaltsgenehmigungen übereinstimmen. Darüber hinaus muss ein Motiv für die Antragstellung nachgewiesen werden. Dies kann bei dem Kauf einer Immobilie, der Gründung einer Gesellschaft, der Annahme einer Erbschaft etc. eine Bescheinigung des Notars sein. Bei der Eröffnung eines Bankkontos, dem Kauf eines Autos etc. muss ein Nachweis der Bank, des Autohändlers o.ä. vorliegen.

Wenn Sie eine NIE für Spanien benötigen, so füllen Sie bitte unser Formular aus.

 Unser Service

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben eine rechtliche Angelegenheit und wissen nicht, was der nächste Schritt ist, oder ob sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfiehlt oder lohnt? Dann nutzen Sie einfach das untenstehende Formular, um uns wegen einer ersten für Sie kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zu kontaktieren. 

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