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Vermittlung von Ferienunterkünften

Sind Sie Vermittler von Ferienunterkünften auf Mallorca? Dann treffen Sie nach der aktuellen Gesetzeslage Verpflichtungen, von denen Sie vielleicht noch gar keine Kenntnis haben. 

 

Zum Beispiel sind Sie verpflichtet, bei allen Vermarktungen die ETV-Nummer sowie den offiziellen Namen der Ferienimmobilie anzugeben. Sie sind verpflichtet, sich bei der Tourismusbehörde anzumelden. Auch kann Sie eine Pflicht zur Herausgabe von Kundendaten an das spanische Finanzamt treffen. Bei Nichteinhaltung können Strafen von bis zu 400.000 € drohen.

 

Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen. 

Was ist eine ETV-Nummer?

ETV steht für "estancias turísticas en viviendas" und gemeint ist damit die klassische Ferienvermietung von Privatimmobilien. Jede ordentlich registrierte Ferienimmobilie verfügt über eine Nummer im Format ET/XXXX oder ETV/XXXX. 

 

 

Muss ich die ETV-Nummern der Immobilien, die ich vermittle stets angeben?

 

Ja. Diese Nummer müssen Sie als Vermittler immer angeben, wenn Sie die Ferienimmobilie vermarketen, unabhängig davon ob die Vermarktung über das Internet, Printmedien oder sonst wie erfolgt.

 

 

Muss ich sonst noch irgendwelche Angaben machen?

 

Ja. Es muss stets der kommerzielle Name der Ferienimmobilie genannt werden. Damit ist der Name gemeint, der im Tourismusregister hinterlegt ist.

 

 

Muss ich mich als Vermittler bei der Tourismusbehörde der Balearen anmelden?

 

Ja. Als Vermittler von Ferienimmobilien gelten Sie als Reservierungszentrale und müssen sich bei der Tourismusbehörde der Balearischen Inseln registrieren. Auch für andere Dienstleistungen im touristischen Bereich können Sie unter die Kategorie des touristischen Unternehmens oder des touristischen Dienstleisters fallen und unterliegen der Anmeldepflicht.

 

 

Muss ich meine Kundendaten an das spanische Finanzamt herausgeben?

 

Unter Umständen ja. Grundsätzlich ist das Finanzamt befugt von Ferienimmobilienvermittlern die Kundendaten zu erfragen. Wir empfehlen jedoch vor Herausgabe der Daten gründlich zu prüfen, ob dadurch nicht gegen andere gesetzliche Vorschriften wie z.B. Datenschutz-Grund-Verordnung verstoßen wird.

 

 

Was sollte ich bei den Verträgen mit den Eigentümern und meinen AGB beachten?

Bei der Erstellung der Werbeanzeige für die Ferienimmobilie Ihrer Kunden sind Sie stets auf die Angaben der Kunden angewiesen. Daher sollten die Verträge auf jeden Fall Haftungsausschlüsse beinhalten, damit Sie sich im Ernstfall bei Ihren Kunden schadlos halten können. Ebenfalls empfiehlt es sich in den AGB enrsprechende Klauseln aufzunehmen, die Ihre Rechte und Pflichten gegenüber den Eigentümern und Feriengästen regelt. 

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