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Gesellschaftsrecht

Unscharfe Busines Menschen

Bei einer Unternehmensgründung in Spanien beraten Sie unsere Rechtsanwälte in Palma und wickeln schnell & unkompliziert die rechtlichen Schritte für Ihre Sociedad Limitada oder Sociedad Anónima ab.

Es kann in Spanien von Vorteil sein, eine GmbH (Sociedad Limitada, SL) zu gründen. Bei der Gründung sind mehrere Schritte zu beachen, v.a. sollte darauf wert gelegt werden, die Gesellschaftssatzung an die jeweilige individuelle Situation anzupassen. Wenn Sie Interesse daran haben, eine Gesellschaft auf Mallorca oder in Barcelona zu gründen, können wir Ihnen helfen, die erforderlichen Schritte durchzuführen. Natürlich gründen wir für Sie nicht nur eine SL, sondern auch eine SA (Sociedad Anónima, AG).

 

Nach Gründung der Gesellschaft sind auch in Spanien besondere rechtliche und steuerliche Vorschriften zu beachten. Insbesondere können wir Ihnen bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen, dem Erstellen von Gesellschafterdarlehensverträgen oder sonstigen Verträgen sowie dem Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen unterstützen. Wir verfassen für Sie Gesellschafterverträge, Vorverträge und geschäftliche Verpflichtungserklärungen (letters of intent), Satzungen und alle anderen notwendigen Dokumente für Ihre Gesellschaft.

 

Sie sind Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft? In diesem Fall gelten für Sie besondere rechtliche Vorschriften bezüglich Verantwortung gegenüber der Gesellschaft sowie Haftung im Innen- und Außenverhältnis. 

 

Haben Sie einen Online-Shop? Verkaufen Sie Produkte über das Internet oder bieten Sie online Dienstleistungen an? Oder haben Sie einen Internetauftritt für Ihr Unternehmen? Wenn Sie eine dieser Fragen mit “Ja” beantworten können, dann benötigen Sie die entsprechenden rechtlichen Texte (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufserklärung), die wir gerne für Sie erstellen und auf Ihre individuellen Bedrüfnisse anpassen. 

 

Wenn Sie Interesse daran haben, sich von uns oder einer anderen Person auf einer Gesellschafterversammlung vertreten zu lassen, helfen wir auch gerne hierbei.

 

Sie möchten das Geschäft eines anderen Unternehmers übernehmen? Der sogenannte “Traspaso” in Spanien ist mit einigen Fallstricken verbunden, die den Traum vom neu übernommenen Geschäft schnell zum Albtraum werden lassen. Wir geben Ihnen gerne einen Überblick, worauf Sie achten müssen. Gerne können Sie uns auch für eine individuelle Beratung kontaktieren.

Unser Service

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben eine rechtliche Angelegenheit und wissen nicht, was der nächste Schritt ist, oder ob sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfiehlt oder lohnt? Dann nutzen Sie einfach das untenstehende Formular, um uns wegen einer ersten für Sie kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zu kontaktieren. 

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