Ab dem 3. April wird eine bedeutende Gesetzesänderung Auswirkungen auf die WEG-Gemeinschaften in Spanien haben, denn an diesem Tag tritt eine Änderung des spanischen Gesetzes zum Wohnungseigentum (Ley de Propiedad Horizontal bzw. Ley 49/1960, de 21 de julio) in Kraft, die unmittelbar diejenigen Eigentümer betrifft, welche ihre Wohnungen an Touristen vermieten möchten.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Zustimmung von mindestens drei Fünfteln der Eigentümer der WEG-Gemeinschaft zur touristischen Vermietung erforderlich ist. Diese Zustimmung wird in den Versammlungen der Eigentümer (sowohl in ordentlichen als auch in außerordentlichen Versammlungen) beschlossen. Beschließt eine Eigentümergemeinschaft, die touristische Vermietung der Wohnungen nicht zu genehmigen, haben die Eigentümer die Möglichkeit, Verstöße zu melden. Dabei kann die Strafe für eine touristische Vermietung, der zuvor durch die Eigentümergemeinschaft nicht zugestimmt wurde, bis zu 600 000 Euro betragen, wobei dieser Betrag je nach Autonomer Gemeinschaft variiert.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist es, die zunehmenden Konflikte, die in den letzten Jahren durch die touristische Vermietung von Wohnungsraum in Spanien entstanden, möglichst weiter einzudämmen. Seit 2019 konnten Eigentümergemeinschaften die touristische Vermietung der Wohnungen bis zu einem gewissen Grad einschränken. Mit der zuvor erwähnten Gesetzesänderung ist es darüber hinaus ab April jedoch erforderlich, dass jeder Eigentümer, der seine Wohnung touristisch vermieten möchte, eine ausdrückliche Genehmigung seiner Eigentümergemeinschaft einholt.
Doch was bedeutet die Gesetzesänderung für diejenigen Eigentümer, die ihre Wohnungen derzeit bereits zu touristischen Zwecken vermieten? Hier ist zu beachten, dass die Gesetzesänderung nicht rückwirkend gilt. Touristische Vermietungen, die bereits vor dem 3. April stattfanden, bleiben von den neuen Beschränkungen ausgenommen.
Die Gesetzesänderung könnte auch auf Mallorca weitreichende Auswirkungen im Mietsektor, insbesondere auf Angebot und Nachfrage der touristischen Vermietung von Wohnungseigentum haben.
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