top of page
Logo pa anwaelte.png

Neues Urteil des Obersten Gerichtshofs: Geldstrafe von 40.000 Euro für eine illegale touristische Vermietung in Sóller bestätigt

Autorenbild: Dominic John Patrick Porta, LL.M.Dominic John Patrick Porta, LL.M.

Das Urteil bestätigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Nr. 3 von Palma, das den Eigentümer einer illegalen Ferienvermietung in Port de Sóller zur Zahlung einer Geldstrafe von 40.000 € Euro verurteilte. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die Immobilie ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen als touristisches Angebot vermarktet wurde.

Die illegale Vermietung der Wohnung wurde bei einer Inspektion am 20. Juni 2019 entdeckt. Daraufhin hatte das zuständige Tourismusministerium der Balearen rund ein Jahr später im Juni 2020 die besagte Strafe verhängt. Mit 40.000 Euro ist die Geldbuße jedoch vergleichsweise niedrig, denn heutzutage sind die hierfür angedrohten Strafen deutlich höher, seitdem der Inselrat die Kontrolle von illegalen Ferienwohnungen übernommen hat. Die möglichen Bußgelder liegen nun zwischen 40.000 und 400.000 Euro pro vermieteter Wohnung.

Wir empfehlen daher in jedem Fall die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor der touristischen Vermietung einer Ferienwohnung einzuholen, um den angedrohten Bußgeldern zu entgehen. Hierzu beraten wir sie gerne ausführlich in unserer Kanzlei.

Zum Hintergrund der Entscheidung: Der Eigentümer der Immobilie hatte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt, aber der Oberste Gerichtshof bestätigte nun sowohl das ursprüngliche Urteil als auch die Verwaltungssanktion. Zu seiner Verteidigung hatte der Eigentümer der Immobilie in der Berufungsinstanz erklärt, es handele sich bei der besagten Immobilie lediglich um seinen ständigen Wohnsitz und es bestehe kein Zusammenhang mit anderen Wohnungen, die er über die üblichen touristischen Vermietungsplattformen anbiete. Außerdem beantragte er die Aufhebung des Sanktionsverfahrens, da dieses zum Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsbeschlusses bereits abgelaufen gewesen sei.

Dem folgte der Oberste Gerichtshof jedoch nicht. Er bestätigte vielmehr den im Tourismusgesetz der Balearen verankerten Grundsatz der Glaubwürdigkeit der von den Mitarbeitern des Ministeriums für Tourismus erstellten Kontrollberichte. Insbesondere konnte der Beschwerdeführer mit seiner Argumentation hinsichtlich des gewöhnlichen Wohnsitzes nicht überzeugen. Der Oberste Gerichtshof wies darauf hin, dass der Beschwerdeführer in der Verhandlung keine Beweise für seine Behauptung, die in der für die Immobilie verwendeten Fotos entsprächen nicht seinem gewöhnlichen Wohnsitz, vorgelegt hat. Daher sahen die Richter die von den Fremdenverkehrsinspektoren erstellten Berichte als wahr an.

Zudem wies der Gerichtshof auch das Argument des Eigentümers über die angebliche Verjährung des Verfahrens zurück. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Verwaltungsbeschluss frist- und formgerecht erlassen wurde und die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden.

Mit seiner Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof nun deutlich gemacht, dass in Zukunft damit zu rechnen ist, dass die von den Inspekteuren verhängten Geldbußen gegen Personen, die illegale Ferienvermietung auf Mallorca betreiben, auch tatsächlich durchgesetzt werden.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page