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AutorenbildDominic John Patrick Porta, LL.M.

Verteilung des Schadensersatzes bei Schäden infolge eines Verkehrsunfalls

Aktualisiert: 17. Jan. 2022

Die Spruchpraxis des spanischen Obersten Gerichtshofs über die Verteilung des Schadensersatzes bezüglich des Schadens infolge eines Verkehrsunfalls


In seinem Urteil 294/2019 vom 27. Mai 2019 hat der spanische Oberste Gerichtshof den Artikel 1 des Gesetzs über die Haftpflicht und die Versicherung im Verkehr des motorisierten Fahrzeugs (Ley de Responsabilidad Civil y Seguro en la Circulación de Vehículos a Motor, LRCSCVM) ausgelegt. Dieses Urteil betrifft die Fälle von Sachschäden bei einem Verkehrsunfall, bei dem der Grad der Verantwortung der Fahrer nicht eindeutig bestimmt werden kann.


Bezüglich der Haftpflicht erläutert Artikel 1 vom LRCSCVM zwei Haftungsregelung: Für Personenschäden ist es ein System der objektiven Verantwortung. Das heißt, dass nur die höhere Gewalt oder das ausschließliche Verschulden des Opfers die Fahrerverantwortung herabsetzen kann. Für Sachschäden gab es bisher ein System der subjektiven Verantwortung, die über die Schuld begründet wurde. Mit dem neuen Urteil hat der Oberste Gerichtshof seine Rechtsprechung nun vervollständigt. Im Falle von Sachschäden bei einem Verkehrsunfall, bei dem der Grad der Verantwortung der Fahrer nicht bestimmt werden kann, hat der Oberste Gerichtshof beschlossen, dass jeder Fahrer 50% der Schäden des anderen Fahrzeugs zu tragen hat. Dies kann meines Erachtens zu groben Missverhältnissen führen, sofern in den Unfall Fahrzeuge aus unterschiedlichen Wagenklassen (z.B. Porsche und Fiat) involviert sind, was vor einer Klage gegen den Unfallgegner unbedingt berücksichtigt werden sollte.



Tipp:

Kontaktieren Sie uns, falls Sie einen Verkehrsunfall auf Mallorca hatten.


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