Rechte und Pflichten nach der Löschung einer Gesellschaft – Spanien und Deutschland im Vergleich
In einer aktuellen Entscheidung hat das Tribunal Supremo (Urteil 823/2025) eine wichtige Frage zum spanischen Gesellschaftsrecht geklärt: Was passiert mit Rechten und Pflichten einer Gesellschaft, nachdem sie im Handelsregister gelöscht wurde? Grundsätzlich gilt nach spanischem Recht: Mit der Löschung im Handelsregister verliert eine Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit und gilt damit als beendet. Die Eintragung hat daher konstitutive Wirkung. Die Gesellschaft kann grundsät

Saskia Porta, LL.M.
vor 7 Stunden







