Aktuelle Informationen über Kurzzeitmietverträge in Spanien
Mit dem Königlichen Dekret 1312/2024 vom 23. Dezember treten neue Vorschriften für die Kurzzeitvermietung in Spanien in Kraft. Dies betrifft vor allem die touristische Ferienvermietung. Laut dem neuen Gesetz sind Vermieter von Ferienunterkünften verpflichtet, alle Mietverträge bei den zuständigen Behörden zu registrieren und jährlich zu melden. Jeweils im Monat Februar ist ein amtliches Formblatt einzureichen. Hierfür wurde eine einheitliche digitale Anlaufstelle eingerichtet
Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
vor 3 Tagen







