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Anwaltslexikon

offenes Buch

A

 

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Spanien

AGB sind auch in Spanien für eine vielzahl von Verträgen vorbereitete Klauseln. Wenn AGB in Spanien aufgesetzt werden sollen, bedarf es großer Vorsicht, damit alle Klauseln wirksam sind. Bei der Überprüfung von AGB kommt es auch darauf an, welches Recht, also spanisches oder deutsches Recht, anwendbar ist und ob die Bestimmung des Rechts in den AGB wirksam ist.

 

AJD / Steuern beim Hauskauf Spanien Mallorca

Unter gewissen Umständen kann beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung, eines Apartments oder sonstigen Immobilie die AJD (Stempelsteuer) anfallen. 

 

Annahme einer Erbschaft 

In Spanien und auf Mallorca muss eine Erbschaft im Gegensatz zu Deutschland positiv angenommen werden.

 

Anteile an einer SA

Die Anteile an einer SA (spanische Aktiengesellschaft) werden "acciones" (Aktien) genannt.

 

Anteile an einer SL

Die Anteile an einer SL (spanische GmbH) werden "participaciones" genannt.

 

Anwalt Mallorca Spanien 

Porta & Associates ist eine Kanzlei von Anwälten, die ihre Zulassungen in Deutschland, den Niederlanden und in Spanien haben, sowie mit Niederlassungen in Palma de Mallorca und Barcelona, Spanien. Schwerpunkte der Anwaltskanzlei sind das Immobilienrecht, das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht, das IPR, die Ferienvermietung sowie das Vertragsrecht in Spanien und auf Mallorca mit internationalem Bezug, insbesondere zu Deutschland. 

 

Anwendbares Recht Spanien und Deutschland

Gerade im heutigen Europa und der EU, also auch in Deutschland und Spanien, ist das anwendbare Recht auf einen Fall nicht immer ganz so einfach zu bestimmen, so kann etwa auch bei einem Gerichtsverfahren in Deutschland spanisches Recht auf einen Fall anwendbar sein sowie bei einem Gerichtverfahren in Spanien deutsches Recht. Es sollte vor Vertragsgestaltung oder Erstellung von AGB stets geprüft werden, ob die Anwendung spanischen oder deutschen Rechts Vorteile hat.

 

Ausschlagung einer Erbschaft

In Spanien und auf Mallorca kann die Erbschaft ausgeschlagen oder auf das Inventar (Erbschaftsmasse) beschränkt werden, sodass der Erbe in keine Schuldenfalle gerät.

B

Bauabnahme

In Spanien und auf Mallorca gibt es zwei Bescheinigungen für die Bauabnahme: die Bauabnahme des Architekten ("final de obra del arquitecto") und die Bauabnahme der Gemeinde ("final de obra del ayuntamiento").

 

Baurecht

Nach dem spanischen Baurecht ist geregelt, was in welchem Gebiet gebaut werden darf. Es empfiehlt sich, eine eingehende Prüfung in Auftrag zu geben, bevor eine Immobilie gebaut oder eine bereits bestehende Immobilie gekauft wird, da gerade das mallorquinische Baurecht sehr kompliziert ist und ständigen Änderungen unterliegt. 

 

Bauverstoß

Die Legalität eines Hauses oder einer Immobilie in Spanien oder auf Mallorca sollte stets im Vordergrund stehen, damit keine bösen Überraschungen wie Bußgelder oder eine Abrissverfügung drohen.

 

Bewohnbarkeitsbescheinigung

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) ist in Spanien und auf Mallorca ein sehr wichtiges Dokument, das jede Immobilie haben sollte.

 

Blanqueo de Capitales (Geldwäsche) in Spanien

Das Anti-Geldwäsche-Gesetz in Spanien hat dazu geführt, dass viele Geschäfte durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand erschwert wurden. Dies führ u.a. dazu, dass sogar die einfache Eröffnung eines Konto bei einer spanischen Bank zu unerwarteten Schwierigkeiten führen kann. 

C

Cédula de habitabilidad

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) ist in Spanien und auf Mallorca ein sehr wichtiges Dokument, das jede Immobilie haben sollte.

 

Compraventa

Der Hauserwerb ("compra") oder der Hausverkauf ("venta") wird gemeinsam als "compraventa" bezeichnet. Es empfiehlt sich, eine eingehende Prüfung oder "Due Diligence" vor dem Erwerb einer Immobilie in Auftrag zu geben. Für Details klicken Sie hier.

 

Comunidad de bienes

Die sog. "comunidad de bienes" abgekürzt CB ist eine Gesellschaftsform vergleichbar mit einer GbR im deutschen Recht. Mit Gründung einer solchen Gesellschaft wird die Rechnungsstellung vereinfacht oder es kann Gesellschaftsvermögen, wie etwa eine Immobilie angeschafft werden. 

 

Comunidad de propietarios

Die "comunidad de propietarios" ist die Eigentümergemeinschaft. In der Eigentümergemeinschaft hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft kann ein Eigentümer anfechten. Große Rollen spielen der Präsident und der Verwalter ("administrador de fincas") der Eigentümergemeinschaft.

D

Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind in der gesamten EU und auch in Spanien in den letzten Jahren viel strenger geworden. Auch in Spanien gilt die DSGVO und daneben die einschlägigen spanischen Gesetze.


Declaración responsable
Dies ist die eidesstattliche Versicherung in Spanien. Siehe auch dort.
 

Digitales Zertifikat

Das digitale Zertifikat ist in Spanien eine Art von Ausweis, um sich im Internet zu identifizieren. Es wird v.a. für die Kommunikation mit den spanischen Behörden verwendet oder um Dokumente mit einer digitalen Unterschrift zu versehen; insb. für spanische Gesellschaften, Unternehmer oder Nichtresidenten, die in Spanien beschränkt steuerpflichtig sind, weil sie z.B. ein Haus, eine Wohnung, ein Apartment oder eine Finca in Spanien oder auf Mallorca besitzen, ist es unerlässlich, da die Finanzbehörden Bescheide für Steuern, Strafen oder Gebühren nicht mehr im Papierformat zustellen.

 

Dr. Dominic John Patrick Porta

Dominic John Patrick Porta ist ein in Deutschland und Spanien zugelassener Rechtsanwalt. Er war bereits in Deutschland, Spanien und Mexiko tätig und besitzt einen LL.M.. Seinen Doktortitel erwarb er an der Universität Münster. Für weitere Details klicken Sie bitte hier.

DRIAT

Die sog. DRIAT ("declaración responsable de inicio de actividad turística") ist eine eidesstattliche Versicherung, mit der man z.B. im Bereich der Ferienvermietung auf Mallorca die Aufnahme der touristischen Aktivität (Vermietung seiner Immobilie an Urlauber) gegenüber der Tourismusbehörde der Balearischen Inseln anzeigt und gleichzeitig die Genehmigung (Lizenz oder auch Ferienvermietungslizenz) für die Ferienvermietung auf Mallorca beantragt. 
 


 

E

 

Ehevertrag

Wer bei Schließen einer Ehe in Spanien oder Deutschland bereits entscheiden will, was etwa bei einer Scheidung oder im Erbfall geschieht, kann dies über einen Ehevertrag regeln. Zwar ist ein solcher im spanischen Recht nicht in allen Regionen bekannt, dennoch kann bei deutschen Staatsangehörigen das deutsche Recht gewählt werden und somit ein deutscher Ehevertrag in Spanien geschlossen werden. Lesen Sie auch unseren Artikel zum Erbrecht.

 

Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung ("declaración responsable") ist eine Erklärung, die auch in Spanien gegenüber Behörden und öffentlichen Stellen abgegeben wird. Dies erfolgt zum Beispiel bei der Ferienvermietung auf Mallorca. 

 

Einbehalt 3% beim Hauskauf Mallorca Spanien

Wenn man in Spanien oder auf Mallorca ein Haus, eine Wohnung, ein Apartment, eine Finca oder sonstige Immobilie von einem Nichtresidenten kauft oder als Nichtresident verkauft, so ist der Käufer nach spanischem Gesetz verpflichtet, 3% des Kaufpreises einzubehalten und im Namen des Verkäufers als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuererklärung des Verkäufers an das spanische Finanzamt abzuführen.

 

Einkommenssteuer Spanien

Ist man in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Lebensmittelpunkt in Spanien oder auf Mallorca hat, so muss man sein Einkommen auch in Spanien versteuern. Die Einkommenssteuererklärung in Spanien ist jeweils bis spätestens zum 30.06. eines jeden Jahres für das Vorjahr einzureichen. 

 

Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung kann in Spanien und auf Mallorca ebenso beantragt werden wir in Deutschland, allerdings sind die einstweiligen Rechtsschutzverfahren meist nicht so effektiv wie in Deutschland. 

 

Elektronisches Postfach Spanien

Das elektronische Postfach ist in Spanien insb. für Gesellschaften und Unternehmer sowie Nichtresidenten, die beschränkt in Spanien oder auf Mallorca steuerpflichtig sind, von Bedeutung, da das spanische Finanzamt Zustellungen in diesen Fällen nicht mehr in Papierform vornimmt, sondern nur noch digital an das elektronische Postfach, also online.

 

Energiepass Spanien

Der Energiepass (auch Energieeffizienzzertifikat, Energiezertifikat oder Energieausweis genannt) ist in Spanien und auf Mallorca verpflichtend für alle Eigentümer von Immobilien, wie z.B. Häusern, Wohnungen, Apartments, Fincas.

 

Erbe

Ein Erbe ist derjenige, der vom Verstorbenen eingesetzt oder per Gesetz benannt ist. Er ist meist am meisten bedacht. Von ihm abzugrenzen sind Vermächtnisnehmer, die einzelne Gegenstände einer Erbschaft erhalten.

 

Erbschaftsannahme

In Spanien muss im Gegensatz zu Deutschland eine Erbschaft positiv angenommen werden. Dies geschieht vor einem Notar. Dieses Formerfordernis gilt auch, wenn deutsches Recht auf die Erbschaft anwendbar ist. Mehr Details finden Sie auf unserer Seite unter Erbrecht.

 

Erbschaftsausschlagung

In Spanien und auf Mallorca kann die Erbschaft ausgeschlagen oder auf das Inventar (Erbschaftsmasse) beschränkt werden, sodass der Erbe in keine Schuldenfalle gerät.

F

Familienrecht

Das Familienrecht bezeichnet sämtliche Verbindungen zwischen Familienangehörigen wie etwa die Eheschließung, die Scheidung oder das Sorgerecht. 

 

Ferienvermietung Mallorca

Die Vermietung von Ferienunterkünften wie z.B. Ferienwohnungen, Apartments, Ferienhäusern oder Fincas auf Mallorca ist nur erlaubt, wenn der Immobilienbesitzer oder -betreiber eine entsprechende Genehmigung oder Lizenz für die Ferienvermietung auf Mallorca hat. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite unter Ferienvermietung

 

Feuerschutzzone

Fast das gesamte Tramuntana-Gebirge auf Mallorca sowie auch viele andere Bereiche sind Feuerschutzzonen. Dies hat z.B. Auswirkungen bei der Ferienvermietung auf Mallorca, da zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite unter Ferienvermietung

Finca

Als "Finca" kann ein Haus oder ein Grundstück (mit oder ohne Bebauung) bezeichnet werden. Das typische Landhaus auf Mallorca wird traditionell als Finca bezeichnet. 

G

 

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht in Spanien regelt die Beziehungen zwischen den einzelnen Organen der Gesellschaft wie z.B. Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung. In Spanien ist das Recht der AG und der GmbH (SA und SL) in einem gemeinsamen Gesetz geregelt, dem Ley de Sociedades de Capital. Lesen Sie hier zu auch unter Gesellschaftsrecht auf unserer Seite.

 

Geschäftsführer

Der Geschäftführer tätigt die täglichen Geschäfte einer Gesellschaft wie der SL. Er ist verantwortlich für das Wohlergehen der Gesellschaft.

 

Gesellschafter

Der Inhaber von Anteilen an einer Gesellschaft wie einer SL nennt sich Gesellschafter. 

 

Gesellschafterversammlung

Auf der Gesellschafterversammlung (Junta) beschließen die Gesellschafter einer Gesellschaft wie einer SL über diverse wichtige Fragen. Bei der Einberufung müssen gewisse Formalitäten gewahrt bleiben.

 

Gesellschaftsanteile 

Die Anteile an einer SA (spanische Aktiengesellschaft) werden "acciones" (Aktien) genannt. Die Anteile an einer SL (spanische GmbH) werden "participaciones" genannt.

 

Gesellschafterbeschluss

Ein Gesellschafterbeschluss wird auf der Gesellschafterversammlung beschlossen.

 

Grundbuchauszug Spanien

Auf dem Grundbuchauszug in Spanien (Nota simple) finden sich wichtige Informationen wie z.B. die Beschreibung vom Haus, von der Wohnung oder der Finca sowie Angaben über den Eigentümer der Immobilie. Nur weil ein Grundbuchauszug vorliegt, muss das Apartment oder die Immobilie nicht unbedingt baurechtlich legal sein.

 

Grundsteuer und Grundsteuerbescheid (IBI) Mallorca und Spanien

Einmal im Jahr müssen Immobilieneigentümer auf Mallorca die Grundsteuer (IBI) abführen. Die Höhe bemisst sich nach dem Katasterwert.

H

 

Handelsregister Spanien

Im Handelsregister von Spanien (Registro Mercantil) sind alle Gesellschaften (SL, SA o.ä.) eines Gebiets erfasst. Es ist öffentlich zugänglich. Auf Mallorca hat das Handelsregister seinen Sitz in Palma.

 

Hauskauf Mallorca

Ein Haus oder eine Wohnung auf Mallorca zu kaufen, ist nicht vergleichbar mit einem Hauskauf in Deutschland und unterliegt den spanischen Gesetzen und besonderen rechtlichen Bestimmungen auf Mallorca. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite unter Hauskauf

I

 

Immobilie Mallorca

Die Immobilie auf Mallorca wird häufig als Finca bezeichnet. Natürlich ist "Immobilie" aber auch der Oberbegriff für sämtliche unbewegliche Gegenstände wie Finca, Haus, Apartment, Wohnung oder Grundstück.

 

Immobilienkauf Mallorca

Der Erwerb eines Hauses, einer Wohnung, einer Finca, eines Apartments oder einer Zweitimmobilie auf Mallorca ist sicher der Wunsch vieler Leute. Vor dem Kauf sollte sich der Immobilienerwerber aber Gedanken machen, wie er die Immobilie nutzen möchte: zur Selbstnutzung (eigener Urlaub auf Mallorca), zur Ferienvermietung (Vermietung an Urlauber) oder als neuer Hauptwohnsitz. Es gilt, Fallstricke und Probleme für die Zukunft zu vermeiden. Eine von einem Anwalt und ggf. einem Architekten durchgeführte "Due Diligence" ist daher unumgänglich.

 

Immobilienrecht Mallorca

Auch auf Mallorca wird das spanische Immobilienrecht stark vom spanischen Zivilgestzbuch (Código Civil) beeinflusst. Es sind aber auch teilweise regionale Besonderheiten beim Immobilienrecht auf Mallorca zu beachten. Dies hat insbesondere Einfluss auf den Kauf von Häusern, Wohnungen, Apartments und Grundstücken auf Mallorca. Lesen Sie hierzu auch auf unserer Seite unter Hauskauf

 

 

IPR (Internationales Privatrecht)

Das Internationale Privatrecht (IPR) bestimmt, welches Recht welches Staates auf einen rechtlichen Fall anzuwenden ist. Hier können Gerichtsstand und anwendbares Recht auseinanderfallen. Es kann also sein, dass ein Fall zwar auf Mallorca oder in Spanien vor Gericht kommt, aber das deutsche Recht auf den Fall Anwendung findet. Genauso kann es sein, dass ein Fall in Deutschland vor Gericht kommt, aber das mallorquinische oder spanische Recht Anwendung findet. 

J

 

Juicio ordinario (ordentliches Gerichtsverfahren Spanien)

Im Gegensatz zu Deutschland, wo es bei Klagen darauf ankommt, ob das Amts- oder Landgericht zuständig ist, ist bei Klagen in Spanien und auf Mallorca stets das Gericht erster Instanz zuständig. Die Unterscheidung wird hier vielmehr durch die Art des Verfahrens bestimmt, und es wird zwischen dem sog. Juicio ordinario und dem sog. Juicio verbal unterschieden. 

 

Juicio verbal (vereinfachtes bzw. verkürztes Gerichtsverfahren Spanien)

Im Gegensatz zu Deutschland, wo es bei Klagen darauf ankommt, ob das Amts- oder Landgericht zuständig ist, ist bei Klagen in Spanien und auf Mallorca stets das Gericht erster Instanz zuständig. Die Unterscheidung wird hier vielmehr durch die Art des Verfahrens bestimmt, und es wird zwischen dem sog. Juicio verbal und dem sog. Juicio ordinario unterschieden. 

 

Juristenausbildung Deutschland und Spanien

In Deutschland und Spanien gibt es gravierende Unterschiede, die ein Jurist oder späterer Anwalt bei seiner Ausbildung durchlaufen muss. Bitte lesen Sie zu den Unterschieden zwischen spanischen und deutschen Anwälten, dem Fachanwalt und der Zulassung bei den Rechtsanwaltskammern auch in unserem Blog.

K

 

Kataster / Katasteramt Mallorca

Das Kataster oder auch Katasteramt ("catastro") in Spanien und auf Mallorca erfüllt eine andere Funktion als das Katasteramt in Deutschland. Das Kataster in Spanien und auf Mallorca ist in erster Linie für die Erhebung der Grundsteuer in Spanien verantwortlich. Es ist daher nicht wie in Deutschland als Vermessungsamt zu sehen, und es kommt daher oft zu Unterschieden zwischen dem Grundbuchamt und dem Kataster in Spanien.

 

Katasterauszug

Auf dem Katasterauszug für Häuser, Wohnungen, Apartments und Grundstücke in Spanien oder auf Mallorca findet man in erster Linie Informationen zur Lage, Größe und Nutzungsart der Immobilie.

 

Kauf einer Immobilie

Der Erwerb eines Hauses, einer Wohnung, einer Finca, eines Apartments oder einer Zweitimmobilie auf Mallorca ist sicher der Wunsch vieler Leute. Vor dem Kauf sollte sich der Immobilienerwerber aber Gedanken machen, wie er die Immobilie nutzen möchte: zur Selbstnutzung (eigener Urlaub auf Mallorca), zur Ferienvermietung (Vermietung an Urlauber) oder als neuer Hauptwohnsitz. Es gilt, Fallstricke und Probleme für die Zukunft zu vermeiden. Eine von einem Anwalt und ggf. einem Architekten durchgeführte "Due Diligence" ist daher unumgänglich. Bitte lesen Sie hierzu auch auf unserer Seite unter Hauskauf.

 

Klage Spanien und Mallorca

Um eine Klage in Spanien oder auf Mallorca einzureichen, bedarf es bei den meisten Klagen eines Anwalts und eines Gerichtsbevollmächtigten ("Procurador"), was unterschiedlich zu Deutschland ist, wo es die Figur des Procuradors nicht gibt. 

L

 

Langzeitvermietung Mallorca

Wenn man auf Mallorca eine Wohnung, ein Haus, ein Apartment oder eine Finca mieten bzw. vermieten möchte, kann man dies z.B. in Form eines unbefristeten Mietvertrags in Spanien machen. Dabei unterscheidet sich die unbefristete Miete in Spanien und auf Mallorca von dem Konzept des unbefristeten Mietvertrags in Deutschland. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Mieten und Vermieten.

Lebenspartnerschaft Spanien

Eine Lebenspartnerschaft können in Spanien sowohl gleichgeschlechtliche und auch nichtgleichgeschlechtliche Paare eingehen. Es handelt sich sozusagen um eine "Ehe light", die mit Rechten und Pflichten verbunden ist.

 

Lizenz für die Ferienvermietung Mallorca

Für die Ferienvermietung auf Mallorca, d.h. für die Vermietung von Wohnungen, Apartments, Häusern und Fincas an Urlauber, bedarf es einer Genehmigung durch die Tourismusbehörde der Balearen. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Ferienvermietung.

M

 

Makler

Der Immobilienmakler in Spanien und auf Mallorca hat eine einzige Pflicht zu erfüllen: Er muss den Käufer mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Sie dürfen deshalb nicht erwarten, dass der Makler eine "Due Diligence" durchführt oder über Mängel des Objekts informiert. Dies ist nicht verwerflich, denn seine Verpflichtung ist dies schlichtweg nicht. Sie können sich deshalb bei Mängeln am Kaufobjekt auf Mallorca in den wenigsten Fällen an den Makler wenden. Er stellt die Verbindung her; alle anderen Dienstleistungen sind seine Kulanz. Deshalb empfiehlt es sich, einen Anwalt mit der "Due Diligence" zu beauftragen.

 

Mietkaution

Am Anfang eines Mietverhältnisses wird normalerweise in Spanien oder auf Mallorca eine Mietkaution verlangt. Diese muss bei IBAVI registriert werden. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Mieten und Vermieten.

 

Mietrecht Spanien

Das Mietrecht in Spanien weist im Gegensatz zu Deutschland erhebliche Unterschiede aus. Grundsätzlich ist der Mieter nicht so sehr geschützt wie in Deutschland. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Mieten und Vermieten.

 

Mietvertrag

Um spätere Probleme zu umgehen, bedarf es auf Mallorca und in Spanien eines guten und wasserfesten Mietvertrags. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Mieten und Vermieten.

 

N

 

Neubauerklärung Spanien

Die Neubarerklärung (Declaración de obra nueva) wird in Spanien und auf Mallorca vorgenommen, wenn man entweder ein neues Haus gebaut oder einen Anbau vorgenommen hat. Dies erfolgt in Spanien vor einem Notar, damit der Neubau anschließend ins Grundbuch (Registro de Propiedad) eingetragen werden kann.

 

NIE Spanien

Die NIE (Número de identificación del extranjero) oder NIE-Nummer ist verpflichtend für jeden, der in irgendeiner Weise in Spanien oder auf Mallorca tätig werden möchte, z.B. ein Bankkonto eröffnen, eine Immobilie kaufen, ein Auto kaufen, ein Apartment mieten, eine SL gründen, eine Erbschaft annehmen oder auch nur einen Handyvertrag abschließen. Die NIE bekommt man von der Polizei zugewiesen. 

 

Nota simple (Grundbuchauszug)

Auf dem Grundbuchauszug in Spanien (Nota simple) finden sich wichtige Informationen wie z.B. die Beschreibung vom Haus, von der Wohnung oder der Finca sowie Angaben über den Eigentümer der Immobilie. Nur weil ein Grundbuchauszug vorliegt, muss das Apartment oder die Immobilie nicht unbedingt baurechtlich legal sein.

O

 

Optionsvertrag

Beim Kauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Apartments oder eines Grundstücks (Finca) in Spanien oder auf Mallorca ist es üblich, zunächst einen sog. Optionsvertrag abzuschließen. Neben dem Optionspreis und der Optionsfrist werden hier auch schon die wesentlichen Vertragsbedingungen für die Immobilienübertragung festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite unter Hauskauf.

 

Ordentliche Kündigung

Bei einem unbefristeten Mietvertrag in Spanien oder auf Mallorca kann der Mieter laut Gesetz das erste Mal nach Ablauf von sechs Monaten ordentlich kündigen, ansonsten immer mit Monatsfrist zum Ablauf des Mietjahres, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes geregelt. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Mieten und Vermieten.

 

Organspende

Ob Sie als Organspender zur Verfügung stehen möchten, sollten Sie in Spanien in Ihrer Patientenverfügung angeben.

P

 

Patientenverfügung Spanien

Die Patientenverfügung regelt im Fall, dass sich eine Person im Krankheitsfall nicht mehr selber ausdrücken kann, was seine Wünsche sind. Die Formalien, die an eine spanische Patientenverfügung gestellt werden, weichen stark von den deutschen Vorgaben ab. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite unter Erbrecht.

 

Porta & Associates

Porta & Associates ist eine Kanzlei von Anwälten, die ihre Zulassungen in Deutschland, den Niederlanden und in Spanien haben, sowie mit Niederlassungen in Palma de Mallorca und Barcelona, Spanien. Schwerpunkte der Anwaltskanzlei sind das Immobilienrecht, das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht, das IPR, die Ferienvermietung sowie das Vertragsrecht in Spanien und auf Mallorca mit internationalem Bezug, insbesondere zu Deutschland. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite unter Über uns.

Prozessrecht Spanien

Das Prozessrecht in Spanien ist für den Bereich des Zivilrechts im sog. LEC geregelt. Darin finden sich u.a. Regelungen zur Zuständigkeit des Gerichts in Spanien, der Prozessfähigkeit, der Pflicht, sich in Spanien und Mallorca eines Anwalts zu bedienen und dem Ablauf des Gerichtsverfahrens. 

Q

 

Quadratmeter beim Hauskauf Mallorca

Es ist nicht unüblich auf Mallorca, dass die Quadratmeterangaben zwischen dem Kataster und dem Grundbuch abweichen. Trotzdem empfiehlt es sich, dies vor Kauf des Hauses, der Wohnung, des Apartments oder des Grundstücks auf Mallorca von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Hauskauf.

 

Quorum

In Spanien und auf Mallorca bedarf es bei Versammlungen der Eigentümergemeinschaft eines z.B. Mehrfamilienhauses oder der Gesellschafterversammlung einer spanischen AG oder GmbH eines Quorums, d.h. einer Mindestteilnehmerzahl, damit Beschlüsse gefasst werden können. 

R

 

Rechtsanwalt und Rechtsberatung Spanien und Mallorca

Nicht jeder Anwalt auf Mallorca ist auch qualifiziert, um Ihnen die Qualität an Rechtsberatung in Spanien zu geben, die Sie auch aus Deutschland gewohnt sind. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Über uns sowie in unserem Blog.

 

Rechtsstreit Spanien und Mallorca

Manchmal lässt es sich auch auf Mallorca und in Spanien nicht vermeiden, sich in Vertretung eines Anwalts einen Rechtsstreit vor Gericht auszufechten. Lesen Sie hierzu bitte auch in unserem Blog.

 

Register Spanien (Grundbuch, Handelsregister und Standesamt)

Die Register, mit der ein Deutscher auf Mallorca oder in Spanien am meisten zu tun hat, sind das Grunbuchamt (Registro de Propiedad), das Handelsregister (Registro Mercantil) und das Standesamt (Registro Civil), wobei Letzteres v.a. Ehen und Scheidungen sowie Geburten einträgt.

S

 

Saisonvermietung (Saisonmietvertrag) Mallorca

Die Saisonvermietung auf Mallorca oder auch befristete Vermietung genannt, erlaubt es, Mieter und Vermieter von Wohnungen, Häusern und Apartments auf Mallorca oder generell in Spanien einen Mietvertrag über z.B. die Dauer von sechs Monaten abzuschließen. Dabei unterscheidet er sich von der Langzeitvermietung bzw. der unbefristeten Miete sowie der Ferienvermietung auf Mallorca und folgt seinen eigenen Voraussetzungen.

 

Saskia Porta

Saskia Porta ist eine Rechtsanwältin und Abogada mit Zulassungen in Deutschland und Spanien sowie mit Niederlassung in Palma de Mallorca. Sie besitzt einen LL.M. und schreibt z.Zt. ihre Doktorarbeit an der Universität der Balearen zum Thema Europarecht und internationales Gesellschaftsrecht. Sie arbeitete bereits in Deutschland, Belgien, Spanien und Mexiko. Ihre Spezialgebiete sind das Erbschaftsrecht (Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Spanien), das internationale Gesellschaftsrecht sowie das IPR (Internationales Privatrecht).

 

Spanische Steuernummer (NIE)

Die NIE (Número de identificación del extranjero) oder NIE-Nummer ist verpflichtend für jeden, der in irgendeiner Weise in Spanien oder auf Mallorca tätig werden möchte, z.B. ein Bankkonto eröffnen, eine Immobilie kaufen, ein Auto kaufen, ein Apartment mieten, eine SL gründen, eine Erbschaft annehmen oder auch nur einen Handyvertrag abschließen. Die NIE bekommt man von der Polizei zugewiesen. 

T

 

Testament Spanien

Wenn man sich regelmäßig zwischen zwei Ländern aufhält, etwa zwischen Deutschland und Spanien, ist es ratsam, in beiden Ländern ein Testament zu hinterlegen oder dafür Sorge zu tragen, dass das Testament in beiden Ländern Gültigkeit hat. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite unter Erbrecht.

 

Timeshare Mallorca

Bei Immobilien in Spanien, insb. bei Ferienwohnungen und Ferienapartments, ist es nicht unüblich, dass einem ein Vertrag zum Timeshare (Timesharing) auch auf Mallorca angeboten wird. Dabei kauft man an der Wohnung oder dem Apartment das Recht, eine gewisse Zeit im Jahr, z.B. vier Wochen, in der Immobilie zu verbringen und teilt sich das Eigentum an der Immobilie auf Mallorca mit anderen Urlaubern und Eigentümern. Von solchen Verträgen sollte jedoch eher Abstand genommen werden.

 

Transport Mallorca

Beim Transport von Deutschland nach Mallorca oder von Mallorca nach Deutschland kann es vorkommen, dass Schäden an den transportierten Waren auftreten oder das Transportgut verloren geht. Hier stellt sich die Frage des anwendbaren Rechts, wobei innerhalb der EU bereits eine Harmonisierung stattgefunden hat. Wenn Sie als Verbraucher den Transport zwischen Deutschland und Spanien in Auftrag gegeben haben, trifft Sie das Risiko für Schäden oder Verlust während des Transports in den meisten Fällen nicht.

U

 

Untermietvertrag Mallorca

Auch in Spanien und auf Mallorca ist es möglich, eine Wohnung, ein Apartment, ein Haus, ein Zimmer oder eine Finca unterzuvermieten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dies im spanischen Mietvertrag vom Vermieter ausdrücklich erlaubt ist. 

 

Urheberrecht Spanien

Das Urheberrecht in Spanien (Derecho del autor) untergliedert sich genau wie in Deutschland in Verwertungsrecht und Nutzungsrecht. Gerade für Künstler und Designer auf Mallorca ist es enorm wichtig, ihr Werk zu schützen und entsprechende dem spanischen Recht konforme Verträge aufzusetzen.

 

Urlaub Mallorca

Häufig wird beim Urlaub auf Mallorca eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Apartment oder eine Finca gebucht. Hierbei kann es zu Problemen mit dem Vermieter kommen, insbesondere wenn die Realität nicht mit den durch Fotos oder Beschreibungen der Immobilie übereinstimmt, die Ferienunterkunft dreckig bzw. verschmutzt ist, eine Baustelle oder Baulärm die Urlaubsfreude stören und daher eine Ersatzunterkunft auf Mallorca notwendig wird. 

V

 

Verkauf Haus, Wohnung, Apartment, Finca Mallorca

Beim Verkauf von Haus, Wohnung, Apartment oder der Finca auf Mallorca fragt der Käufer mittlerweile häufig nach Unterlagen wie z.B. dem Energiepass, der Bewohnbarkeitsbescheinigung oder Nachweisen über die Legalität der Bauten. Diese sind oft nicht einfach beizubringen, weshalb es sich empfiehlt, auch für den Verkauf einer Immobilie auf Mallorca einen Anwalt zu beauftragen.

 

Vermieten Mallorca

Als Eigentümer einer Wohnung, eines Apartments, eines Hauses, einer Finca oder sonstigen Immobilie auf Mallorca möchten Sie diese vielleicht vermieten oder in die Vermietung geben, sei es zu Langzeitmiete, zur Saisonmiete oder zur Ferienvermietung auf Mallorca. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Mieten und Vermieten.

Vermietung von Ferienwohnungen Mallorca

Für die Vermietung einer Ferienwohnung, eines Ferienapartments, eines Ferienhauses, einer Finca oder sonstigen Ferienimmobilie auf Mallorca bedarf es einer Genehmigung (Lizenz) durch die Tourismusbehörde der Balearischen Inseln. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Ferienvermietung.

 

Vermittler von Ferienwohnungen Mallorca

Als Vermittler einer Ferienunterkunft auf Mallorca wie z.B. von Haus, Wohnung, Apartment oder Finca muss der Ferienvermittler gewisse Voraussetzungen erfüllen und im Tourismusregister der Balearischen Inseln eingetragen sein. Lesen Sie hierzu bitte auch auf unserer Seite unter Ferienvermietung.

 

Vertrag und Vertragsrecht Mallorca

Verträge begleiten einen in jedem Rechtsgebiet in Deutschland und Spanien immer wieder. Es ist empfehlenswert, bei der Erstellung von Verträgen gründlich zu sein und diese von einem Anwalt, am besten von einem deutsch-spanischen Anwalt auf Mallorca, erstellen zu lassen, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der Vertrag Fallstricke enthält oder wichtige Punkte übersieht. Gewarnt werden soll hier vor allem vor sog. "Standardverträgen" die es selbstverständlich bei einem gründlich ausgearbeiteten Vertrag weder in Spanien noch in Deutschland geben kann.

 

Vorsicht ist günstiger als Nachsicht

Das Motto von Porta & Associates lautet "Vorsicht ist günstiger als Nachsicht". Unsere Philosophie von Anwälten in Deutschland, den Niederlanden und Spanien ist es, dass es meist günstiger ist, im Vorfeld einer Handlung wie einem Immobilienerwerb eine anwaltliche Überprüfung in Auftrag zu geben, bevor es im Nachhinein zu bösen Überraschungen kommt und der Fall in einem Gerichtsverfahren auf Mallorca endet.

 

Vorsorgevollmacht Spanien

Die Vorsorgevollmacht regelt im Fall, dass sich eine Person im Krankheitsfall nicht mehr selber ausdrücken kann, wer seine Wünsche erfüllen soll. Die Formalien, die an eine spanische Vorsorgevollmacht gestellt werden, weichen stark von den deutschen Vorgaben ab. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite unter Erbrecht.

W

 

Wertzuwachssteuer (Plusvalía) Spanien

Die Wertzuwachssteuer (Plusvalía) in Spanien und auf Mallorca ist eine spanische Steuer, die auf den Wertzuwachs der Immobilie zwischen Kauf und Verkauf erhoben wird. Sie ist vom Verkäufer einer Immobilie zu entrichten, wobei üblicherweise der Käufer einer Wohnung, eines Apartments, einer Finca oder eines Hauses auf Mallorca diese vom Kaufpreis einbehält und im Namen des Verkäufers ans spanische Finanzamt abführt. 

 

Widerspruch Mallorca

Auch auf Mallorca und in Spanien kann man bei einer Behörde Widerspruch einlegen, falls der Bürger einen negativen oder belastenden Bescheid auf einen Antrag hin bekommt. Hierbei ist insb. auf die meist sehr kurzen Fristen im spanischen Verwaltungsrecht hinzuweisen.

 

Wohnung kaufen Mallorca

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Apartments auf Mallorca sind im Gegensatz zum Kauf von einem Haus, einer Finca oder eines Grundstücks auf Mallorca weitere Sachen zu beachten, wie z.B. die Eigentümergemeinschaft, deren Beschlüsse, Satzungen und Protokolle. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite unter Hauskauf sowie unter Eigentümergemeinschaft

 

Wohnung verkaufen Mallorca

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Apartments auf Mallorca sind im Gegensatz zum Verkauf von einem Haus, einer Finca oder eines Grundstücks auf Mallorca weitere Sachen zu beachten, wie z.B. die Übergabe einer Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, dass man auf dem Laufenden mit den Gemeinschaftskosten ist, die meist von der Hausverwaltung ausgestellt wird.

Z

 

Zehn-Jahres-Versicherung (10 Jahres Versicherung) Spanien

Die Zehn-Jahres-Versicherung (10 Jahres Versicherung) in Spanien oder auf Mallorca ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für Neubauten von Immobilien in Spanien und auf Mallorca, falls man das neugebaute Haus oder Apartment, die neugebaute Wohnung oder Finca auf Mallorca ins spanische Grundbuch eintragen möchte. Dies wird vor einem spanischen Notar beglaubigt.

 

Zwangsvollstreckung Spanien

Auch in Spanien kann man wie in Deutschland die Zwangsvollstreckung in Konten, bewegliche Sachen oder Immobilien betreiben. Im Normalfall zieht das Gericht auf Antrag einen Auszug mit allen Vermögenswerten des Schuldners in Spanien und vollstreckt in die am einfachsten zu erlangende Sache, im Zweifel pfändet es Gehaltszahlungen oder Steuerrückzahlungen. 

 

Zweitwohnsitz oder Zweitwohnung Spanien

Wer in Spanien oder auf Mallorca seinen Wohnsitz in einer zweiten Immobilie wie z.B. einem Haus, einer Wohnung, einem Apartment oder einer Finca begründen möchte, kann dies gerne tun. In Zeiten der EU spricht nichts dagegen. Dazu melden nach Kauf einer Wohnung, eines Apartments, eines Hauses oder einer Finca einfach beim Rathaus der Gemeinde an. 

In unserem Anwaltslexikon erklären wir für Sie Rechtsbegriffe aus den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Ferienvermietung und anderen. Dabei können Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte auf Mallorca profitieren. Gegliedert ist das Verzeichnis nach Buchstaben.

 

Fragen Sie uns, wenn Sie zu einem spanischen Rechtsbegriff Fragen haben.

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