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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit allen relevanten Bereichen zu Vertragsschlüssen und zur Abwicklung von Verträgen. Hierbei umfasst das Vertragsrecht nahezu alle Rechtsgebiete.

 

Ein gut ausgearbeiteter Vertrag kann helfen, Rechtssicherheit zu schaffen und spätere Probleme zu vermeiden, was bedeutet, dass ein rechtsanwaltlich ausgearbeiteter Vertrag Kosten und Gerichtsverfahren reduzieren und vermeiden kann.

 

Unsere deutschen Anwälte auf Mallorca beraten Sie gerne im Vertragsrecht.

Welche Arten von Verträgen gibt es?


Es gibt eine unendliche Anzahl an Verträgen aus allen Rechtsgebieten. Gängige Vertragsarten sind z.B. Werkvertrag, Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Reisevertrag, AGB, Anteilskauf innerhalb von Gesellschaften, Schuldübernahme, Schuldanerkenntnis, Erbvertrag, Treuhandvertrag, Maklervertrag, Franchisevertrag, Linzenzvertrag, Hypothekenvertrag.


Brauche ich zur Aufsetzung eines Vertrages einen Anwalt?


Ein Rechtsanwalt ist darauf spezialisiert, jeden Vertrag an die individuellen Bedürfnisse anzupassen sowie zu vermeiden, geltendes Recht zu unterlaufen. In diesem Sinne wird er bereits bei der Gestaltung des Vertrages jegliche Eventualitäten beachten, um die von ihm vertretene Vertragspartei vor jeglichen Situationen in der Zukunft zu schützen. Gleiches gilt für die Vertragskündigung, den Rücktritt vom Vertrag oder den Widerruf einer Vertragserklärung. Ein Rechtsanwalt, der in Deutschland und Spanien zugelassen ist, kann ebenfalls durchprüfen, ob die Anwendung deutschen oder spanischen Rechts auf einen Vertrag für die von ihm vertretene Vertragspartei vorteilhafter ist.

 


Gibt es besondere Formvorschriften für einige Verträge?


Es gibt einige Verträge, die nicht nur privatschriftlich, sondern vor einem Notar aufgesetzt werden sollten oder müssen. In dieser Hinsicht gibt es einige Unterschiede zwischen dem deutschen und dem spanischen Recht. Je nachdem, welchem Recht der Vertrag unterliegt bzw. wo er unterzeichnet wird und Gültigkeit entfaltet, ist daher im Einzelfall zu überprüfen, ob eine notarielle Beglaubigung Sinn macht oder sogar zwingend vorgeschrieben ist.

 


Brauche ich zur Aufsetzung eines Vertrages, der notariell beglaubigt werden muss, einen Anwalt und einen Notar?


Die Berufe des Anwalts und des Notars sind in Spanien streng getrennt. Kein Notar ist deshalb auch Rechtsanwalt; kein Anwalt ist auch Notar. Im Gegensatz zu einem deutschen Notar beurkundet der spanische Notar nicht, sondern hat eine Beglaubigungsfunktion. Er hat die Pflicht, die Identität der erschienenen Personen festzustellen und verwaltungstechnische Hinweise zu erteilen. Der Inhalt eines Vertrags muss jedoch von den Parteien selbst geliefert werden bzw. muss der Notar nicht beratend tätig werden oder Optimierungsvorschläge machen, weshalb er in Spanien nur äußerst schwer für einen später nicht korrekt aufgesetzten oder unvorteilhaften Vertrag belangt werden kann. Ein Notar wird darüber hinaus keinen Vertrag ausarbeiten, der nicht zwingend notariell beglaubigt werden muss.

Unser Service

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