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Formular Anti-Geldwäsche

In Spanien wurde ein sehr restriktives Gesetz gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen.

 

Unter anderem limitiert dieses Gesetz die Barzahlungen zwischen Privatpersonen, aber insbesondere bei Geschäften, in denen mindestens eine Seite ein Unternehmer ist, erheblich. Außerdem sind viele Berufsgruppen, u.a. auch Rechtsanwälte, verpflichtet ihre Mandanten und deren Einkommensquellen eindeutig zu identifizieren.

 

Nach den spanischen Rechtsanwaltsvorschriften und dem Anti-Geldwäsche-Gesetz sind wir verpflichtet, von Ihnen die folgenden Informationen abzufragen. Die Umstände bitten wir zu entschuldigen und bedanken uns ganz herzlich für Ihre Kooperation.

NIE-Nummer
Ist die Gesellschaft Begünstigte oder hält sie 25 % oder mehr an einer juristischen Person oder anderen Gesellschaft, die Fonds verwaltet oder verteilt?
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Vielen Dank! Das Formular wurde erfolgreich gesendet.

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