Auch wenn in Spanien eine Erbschaft angenommen wird, kann es u.U. erforderlich sein, einen deutschen Erbschein zu beantragen. Hier verraten wir Ihnen, wie Sie dies tun.
Frage: Wo wird der Erbschein in Deutschland beantragt?
Antwort: Der Erbschein wird am Nachlassgericht des letzten Wohnorts des Erblassers beantragt. Dies kann auch über einen Notar erfolgen.
Frage: Gibt es hierfür eine Frist?
Antwort: Eine Frist zur Beantragung gibt es nicht.
Frage: Welche Unterlagen sind zur Beantragung einzureichen?
Antwort: Welche Unterlagen einzureichen sind, hängt davon ab, ob die Person aufgrund eines Testaments oder eines Erbvertrags berechtigt ist oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge.
Frage: Welche Unterlagen oder Informationen sind bei der gesetzlichen Erbfolge einzureichen?
Antwort:
Zeitpunkt des Todes des Erblassers (öffentliche Urkunde abzugeben)
den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Erblassers
das Verhältnis, auf dem das Erbrecht beruht (öffentliche Urkunde abzugeben)
ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren, durch die die Person von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindet werden würde
ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind
ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist
dass die Erbschaft angenommen wurde
die Größe des Erbteils
Frage: Welche Unterlagen oder Informationen sind bei der gewillkürten Erbfolge einzureichen?
Antwort:
Testament oder Erbvertrag; Sonstige Verfügungen des Todes wegen;
Informationen darüber, ob ein rechtlicher Erbstreit geführt wird;
Zeitpunkt des Todes des Erblassers;
letzten gewöhnlichen Aufenthalt & Staatsangehörigkeit des Erblassers;
ob ie Erbschaft angenommen wurde;
die Größe des Erbteils
Frage: Sind sonstige Formalitäten zu beachten?
Antwort:
sind mehrere Erben vorhanden, so ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen (§ 352a FamFG)
der Antragssteller hat vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt zu versichern, dass ihm nicht bekannt sei, dass seine Angaben, die er gemacht hat nicht richtig seien
Tipp:
Kümmern Sie sich frühzeitig um den Erbschein in Deutschland, auch wenn Sie eine Erbschaft zumindest teilweise in Spanien antreten.
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