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  • AutorenbildDominic John Patrick Porta, LL.M.

Ferienvermietung Mallorca – Update Februar 2023

Wie bereits in den letzten Monaten und Jahren heiß diskutiert, hat sich nun der oberste spanische Gerichtshof am 07.02.2023 endgültig für ein Verbot von Ferienwohnungen ausgesprochen. Dieser bestätigte nun das Urteil des Gerichts 1. Instanz und hebt somit das Urteil des Gerichts 2. Instanz, dem Obersten Gerichtshof der Balearischen Inseln, aus dem September 2021 auf. Damit ist das Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Palma de Mallorca rechtens.

Im September 2021 gab das Gericht 2. Instanz der Berufung durch den Ferienvermieterverband Habtur statt und erklärte die Vereinbarung der Stadtverordnetenversammlung von 2018, die die Vermietung von Mehrfamilienhäusern zu touristischen Zwecken untersagte, für nichtig. Die Richter des Obersten spanischen Gerichtshofs sind sich allerdings einig, dass dies in der Praxis bedeutet, dass die Aufhebung dieses Verbotes alle Wohnungen in Palma in potenzielle Ferienwohnungen verwandeln würde. Diese Entscheidung würde dabei allerdings über die Möglichkeiten hinausgehen, die die regionalen Vorschriften zulassen.

Um die Aufhebung des Verbots 1. Instanz zu bewirken, so ist der Oberste Spanische Gerichtshof einer Meinung, hätte die Klägerseite die regionalen Verordnungen, die im Tourismusgesetz von 2012 festgelegt wurden, vor das Verfassungsgericht bringen müssen, anstatt das Urteil allein anzufechten. Dies meint, dass die Entscheidung des Gerichts 2. Instanz sich nicht auf eine Beurteilung, ob das Urteil 1. Instanz gerechtfertigt war oder nicht, stützte. Es sei demnach ein Formfehler seitens der Klägerseite begangen und nicht geprüft worden, ob das Tourismusgesetz tatsächlich verfassungswidrig ist. Der Oberste Spanische Gerichtshof ist sich nun einig, dass die vorgenommene Zonierung nicht aufgehoben werden kann, ohne zuvor die regionalen Verordnungen, die sie erlaubt hatten, in Frage zu stellen.

Das Gericht 2. Instanz, so der Oberste Spanische Gerichtshof, konzentrierte sich allein auf die Tatsache, dass das Gericht 1. Instanz die Zahl der Touristenwohnungen begrenzt hatte, ohne die Interessen des Allgemeinwohls zu berücksichtigen. Dieses Kriterium sei allerdings ungültig, da wie bereits erwähnt, alle Wohnungen potenziell in Ferienwohnungen verwandelt werden könnten. Dies steht allerdings folglich im Widerspruch zu den regionalen Verordnungen.

Der Oberste Gerichtshof verweist dabei auf ähnliche Urteile wie der Wohnungsverordnung von Barcelona und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Jahr. Das Recht auf Wohnraum, die hohe Dichte an Ferienwohnungen, sowie die stetig steigenden Mietpreise wurden dabei von den kommunalen Körperschaften erfolgreich als Argument für Beschränkungen angeführt. Schließlich wurde das Urteil des Gerichts 2. Instanz nicht vollstreckt, da dieses nicht rechtskräftig war. Demnach ist die Vermietung von Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Palma theoretisch seit der Plenarsitzung 2018 verboten und bleibt nach dem Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshofs auch verboten.


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