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Spanische Gesellschaftsformen geeignet für ausländische Unternehmen

Die Zweigstelle (Sucursal), die Betriebsstätte (Establecimiento permanente) und die Tochtergesellschaft (Filial) stellen Gesellschaftsformen dar, welche sich für ausländische Unternehmen eignen, die sich in Spanien niederlassen und geschäftlich tätig werden wollen.

Die Tätigkeiten, die mit den genannten Gesellschaften ausgeübt werden können, sind grundsätzlich ähnlich. Auf rechtlicher Seite bestehen jedoch Unterschiede.

Zweigstelle (Sucursal)

Die Zweigstelle (Sucursal) entfaltet keine eigene Rechtspersönlichkeit, vielmehr unterliegt sie der juristischen Person des ausländischen Unternehmens, dem sie angehört. Die Haftung wird hierbei zwingend und unbeschränkt von der ausländischen Einheit übernommen. Der Umfang ihrer Tätigkeiten beschränkt sich auf den Gesellschaftszweck der Hauptgesellschaft im Ausland.

Die Zweigstelle verfügt über eine eigene Geschäftsordnung. Des Weiteren gibt es einen Geschäftsführer, der im Rahmen seiner Bevollmächtigung ihm erteilte Befugnisse aus dem Ausland ausübt. Dessen Eintragung im Handelsregister ist erforderlich.

Das Doppelbesteuerungsabkommen findet grundsätzlich Anwendung. Falls keines besteht, unterliegt die Zweigstelle der Besteuerung des Einkommens von Gebietsfremden, die in Spanien erzielt werden. Hier liegt der anwendbare Satz bei 25%. Eine NIF (Número de identificación fiscal) ist erforderlich.

Zur Gründung ist kein Gesellschaftskapital und keine Mindestzuteilung erforderlich. Es bedarf jedoch der Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde bezüglich der Gründung, der Eintragung im Handelsregister und der Hinterlegung eines Jahresabschlusses.

Betriebsstätte (Establecimiento permanente)

Die Betriebsstätte (Establecimiento permanente) ist eine juristische Person, die in Spanien durch ein ausländisches Unternehmen Tätigkeiten ausübt, ohne dass ein neues Unternehmen gegründet wird. Somit erlangt sie keine neue Rechtspersönlichkeit, da die ausländische aufrechterhalten wird. Das ausländische Unternehmen übernimmt die Haftung für sämtliche Handlungen der Betriebsstätte. Der Umfang der Tätigkeiten beschränkt sich, ebenso wie bei der Zweigstelle, auf die der ausländischen Einheit.

Wird das ausländische Unternehmen ordnungsgemäß in einem EU-Mitgliedsstaat gegründet und eingetragen, kann dieses automatisch in Spanien tätig werden, ohne dass weitere Genehmigungen nötig sind, es sei denn es liegen Verwaltungskontrollen für die angestrebte Tätigkeit vor.

Besteuert werden die Gewinne in dem Land/Gebiet, in dem sie erzielt werden.

Anders als bei der Tochtergesellschaft und der Zweigstelle ist bei der Betriebsstätte keine Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde erforderlich. Ebenso erfolgt keine Eintragung im Handelsregister und keine Hinterlegung eines Jahresabschlusses. Die Existenz der Betriebsstätte im Rechtsverkehr ist auf steuerliche Vorschriften, Sozialversicherungen und vertragliche Beziehungen zurückzuführen. Eine NIF gilt es dennoch zu beantragen.

Tochtergesellschaft (Filial)


Die Tochtergesellschaft (Filial) hat eigene Rechtspersönlichkeit und agiert als unabhängige juristische Person. Somit haftet sie grundsätzlich mit ihren eigenen Einlagen. Bei der Tochtergesellschaft kann im Gegensatz zur Zweigstelle und der Betriebsstätte ein anderer Gesellschaftszweck vorgesehen werden als der, den die ausländische Gesellschaft verfolgt.

Die Tochtergesellschaft wird als eigene Gesellschaft separat besteuert und unterliegt somit dem spanischen Körperschaftssteuersatz von 25%. Jedoch können durch die ausländische Gesellschaft ergangene Ausgaben in Form von Nutzungsentgeldern, Zinsen und Provisionen steuerlich abgesetzt werden.

Zur Gründung ist ein Gesellschaftskapital in Höhe von 3.000 € bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SL) bzw. in Höhe von 60.000 € bei Aktiengesellschaften (SA) erforderlich. Für ihre Gründung ist wie bei der Zweigstelle eine Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde erforderlich, ebenso eine Eintragung im Handelsregister und die Erstellung und Hinterlegung eines Jahresabschlusses. Eine NIF ist erforderlich.


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