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  • AutorenbildDominic John Patrick Porta, LL.M.

Urteil zu illegalen Bauten auf Mallorca: 1 Jahr Freiheitsstrafe

Nachdem die Balearen-Regierung mit einem Eildekret das Tourismusgesetz änderte, um Bettenplätze abzubauen, greift nun auch die Justiz wegen eines Verbrechens gegen das Hoheitsgebiet hart durch.


So verurteilte ein Strafgericht in Palma einen russischen Millionär zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen mehrerer illegaler Bauten auf einem geschützten Grundstück in Sóller. Darüber hinaus verpflichtet das Urteil den Angeklagten zum Abriss der illegalen Bauten. Denn diese befinden sich innerhalb eines Naturschutzgebietes.


Die Bauten wurden bereits im Jahr 2013 von der „Guardia Civil“ entdeckt und gemeldet. Dem Urteil zufolge wurde im Hauptgebäude ein überdachter Vorbau durch einen vierzig Quadratmeter großen geschlossenen Raum ersetzt und ein weiterer fünfzehn Meter langer Raum gebaut. Außerdem wurde der erste Stock um weitere 45 Quadratmeter erweitert. Zudem wurde ein weiteres ca. 80 Quadratmeter großes Gebäude errichtet. Ziel war es, das Anwesen in einen „Agrotourismus“ umzuwandeln. Zu diesem Zweck waren auch die internen Straßen des Anwesens ohne Baugenehmigung verändert worden. Der Richter befand, dass alle diese Arbeiten nicht hätten durchgeführt werden dürfen und auch nicht legalisiert werden können.


In der Verhandlung gab der Angeklagte an, dass er stets von einem Hausverwalter beraten worden sei, der ihm versichert habe, dass alle erforderlichen städtebaulichen Genehmigungen vorliegen würden. Der russische Millionär betonte, dass er nicht auf dem Grundstück wohne und es nur sporadisch besuche. Zudem behauptete er, die spanischen Städtebauvorschriften nicht zu kennen und darüber hinaus kein spanisch zu sprechen.


Diese, vom Gericht als bloße Schutzbehauptung verworfenen Angaben, führten dennoch nicht zu einer Entlastung des Angeklagten.


Das Gericht wertete die Tatsache, dass der Bauherr nur schwer zu ermitteln war zudem als Indiz für ein vorsätzliches Handeln. Denn nach Ansicht des Gerichts versuchte der Angeklagte bewusst seine Identität zu verschleiern, um einer etwaigen Strafe zu entgehen. Da es sich bei dem Angeklagten um eine vermögende Person handelt, war das Gericht ferner der Auffassung, dass es ihm ohne weiteres möglich gewesen wäre rechtlichen Rat hinsichtlich der erforderlichen Genehmigungen einzuholen.


Einzig die unangemessene Verzögerung des Falles wurde in dem Urteil als mildernder Umstand anerkannt.


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