Die Vollstreckung in das Schuldnervermögen eines Schuldners, der nicht in Deutschland, sondern in Spanien lebt, kann für den Gläubiger problematisch sein.
Rechtsgrundlage für die Vollstreckung von Forderungen aufgrund gerichtlicher Entscheidungen in anderen Mitgliedsstaaten der EU ist die 2015 in Kraft getretene EU-Rechtsverordnung 1215/2012 ("Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen").
Demnach können nach deutschem Recht vollstreckbare Titel auch in Spanien vollstreckt werden. Das Vollstreckungsverfahren richtet sich dann aber auch nach spanischem Recht.
Gemäß Art. 42 EuGVVO muss der Gläubiger dem zuständigen spanischen Amtsgericht sowohl die Ausfertigung des deutschen Titels und der Klausel als auch eine Bescheinigung entsprechend des Art. 53 EuGVVO einreichen, aus der die Vollstreckbarkeit des Titels hervorgeht. Unter Umständen kann die in Spanien zuständige Behörde vom Gläubiger gemäß Art. 57 EuGVVO eine Übersetzung des Inhalts dieser Bescheinigung verlangen, falls ihr die Fortsetzung dieses Verfahrens ansonsten nicht möglich ist.
Dieses Verfahren muss entsprechend des spanischen Verfahrensrechts von einem dort zugelassenen Rechtsanwalt und einem Prozessbevollmächtigten („Procurador“) eingeleitet und begleitet werden. Nur bei Mahnverfahren bis zu einem Wert von 2000€ besteht diese Pflicht nicht.
Anschließend fertigt der spanische Richter die spanische Vollstreckungsklausel aus. Durch einen Gerichtsbeamten erfolgen dann die erforderliche Zustellung sowie die Vollstreckung des Titels. Wird die Zwangsvollstreckung zugelassen, kann der Schuldner sich innerhalb einer Monatsfrist dagegen durch Einlegung eines Rechtsbehelfs zur Wehr setzen.
Eine Möglichkeit bei unbestrittenen Geldforderungen wäre das europäische Mahnverfahren, welches ein schnelles und vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung internationaler Ansprüche darstellt. Auch ein solcher Titel wird in Spanien aber nach spanischem Recht vollstreckt.
Sollten Sie ein deutsches Urteil oder einen anderen Titel in Spanien vollstrecken wollen, kontaktieren Sie uns gerne.
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