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  • AutorenbildDominic John Patrick Porta, LL.M.

ETV-Plakette

Aktualisiert: 17. Jan. 2022

Sie haben eine Lizenz zur Ferienvermietung auf Mallorca, aber haben noch keine ETV-Plakette? Wir helfen Ihnen gerne ein den gesetzlichen Vorgaben konformes Schild zu besorgen.


Nach dem Erlass 20/2015 vom 17. April und dem Tourismusgesetz der Balearischen Inseln 8/2012 vom 19. Juli sind Sie als Betreiber der Ferienvermietung verpflichtet ein Schild an der Ferienimmobilie anzubringen, die sogenannte ETV-Plakette. Dieses Schild muss Ihre Registrierungsnummer enthalten sowie weitere Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss es sich um ein abgerundetes Alluminiumschild handeln, das die Maße 400x400x20mm oder 200x200x20mm sowie einen Rand von zwischen 15 und 30mm haben muss. Auch die Farbwahl ist nicht freigestellt. Der Rand muss weiß sein, der Hintergrund türkis und die Registrierungsnummer ebenfalls weiß.



Tipp:

Versäumen Sie nicht diesen letzten Schritt zur legalen Ferienvermietung.


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