Rückforderungen von Gebühren und Schadensersatz nach Aufhebung des Registers für Ferienvermietungen
- Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.

- vor 3 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Der spanische oberste Gerichthof (Tribunal Supremo) hat das staatliche Register für Kurzzeit- und Ferienvermietungen („Registro Unico de Arrendamientos“) für rechtswidrig erklärt und die entsprechenden Regelungen aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts überschritt der Staat seine Zuständigkeiten, da die Regelung in die Kompetenzen der autonomen Gemeinschaften eingriff.
Für Eigentümer und Betreiber von Ferienunterkünften kann diese Entscheidung erhebliche Folgen haben. Viele Betroffene haben Gebühren entrichtet, Verwaltungsaufwand betrieben oder sogar wirtschaftliche Nachteile erlitten, um die inzwischen für unwirksam erklärte Regelung zu erfüllen.
Können gezahlte Gebühren zurückgefordert werden?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die aufgrund der aufgehobenen Regelungen gezahlten Gebühren zurückzufordern. Da das Gericht die gesetzliche Grundlage für das Register für nichtig erklärt hat, können Betroffene prüfen lassen, ob ihnen die Verwaltung zusteht.
Besteht Anspruch auf Schadensersatz?
Neben der Rückzahlung von Gebühren kommt unter Umständen auch ein Anspruch auf Ersatz entstandener Schäden in Betracht. Hierzu können neben den gezahlten Registrierungs- und Verwaltungsgebühren auch weitere nachweisbare Kosten zählen. Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem entgangene Gewinne geltend gemacht werden, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit der inzwischen aufgehobenen Regelung nachgewiesen werden kann. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn Vermietungen nicht durchgeführt werden konnten, Anzeigen au Plattformen entfernt wurden oder sonstige wirtschaftliche Einbußen entstanden sind.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Betroffene Eigentümer und Vermieter sollten sämtliche Unterlagen, Zahlungsnachweise und Belege über entstandene Kosten oder Einnahmeausfälle sorgfältig aufbewahren. Eine individuelle rechtliche Prüfung kann klären, ob und in welchem Umfang Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz bestehen. Wichtig ist dabei, dass ein Entschädigungsanspruch nicht automatisch durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs entsteht. Betroffene müssen ihre Ansprüche aktiv gegenüber der zuständigen Verwaltung geltend machen. Hierfür ist grundsätzlich ein entsprechender Antrag beim Technischen Generalsekretariat des Ministeriums für Wohnungswesen einzureichen, das die inzwischen aufgehobene Regelung erlassen hat.
Die aktuelle Rechtsprechung eröffnet vielen Vermietern die Möglichkeit, finanzielle Nachteile geltend zu machen, die ihn en durch inzwischen rechtswidrig erklärte Regelung entstanden sind.

Kommentare