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Vergabe von Tourismusplätzen für Ferienvermietungen auf Mallorca – Update vom 16.03.2026

  • Autorenbild: Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
    Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Am 11. März 2026 wurde ein neues Verfahren beschlossen, das die bisherigen Regeln für die Vergabe von Bettenplätzen aus der temporären Börse ersetzt.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die Ausschreibung vom September 2025 aufgrund technischer Probleme im elektronischen Registrierungssystem nicht abgeschlossen werden konnte. Da die Reihenfolge der eingereichten Anträge nicht zuverlässig festgestellt werden konnte, wurde beschlossen, ein neues System einzuführen, das die Gleichbehandlung und Rechtssicherheit für alle Antragsteller gewährleisten soll.

Das wichtigste Element der neuen Regelung ist, dass die Plätze künftig nicht mehr nach der Reihenfolge der Antragstellung vergeben werden. Stattdessen wird nach Ablauf der Antragsfrist allen zugelassenen Anträgen eine Nummer zugeteilt, und die Reihenfolge der Vergabe wird anschließend durch eine öffentliche Auslosung bestimmt. Dieses Losverfahren wird offiziell vor einem öffentlichen Amtsträger durchgeführt.

Nach der Auslosung werden die Plätze entsprechend der gezogenen Reihenfolge vergeben, bis alle verfügbaren Plätze verteilt sind. Anträge, die keine Plätze erhalten, werden automatisch auf eine Warteliste gesetzt. Diese Warteliste bleibt sechs Monate gültig, sodass frei werdende Plätze innerhalb dieses Zeitraums an nachrückende Antragsteller vergeben werden können.

Die Preise für die Plätze bleiben unverändert. Für touristische Vermietungen in Einfamilienhäusern beträgt der Preis weiterhin 3.500 Euro pro Platz. Für Reihen- oder Doppelhäuser im Rahmen einer horizontalen Eigentumsstruktur beträgt der Preis 875 Euro pro Platz. Für die Vermietung des Hauptwohnsitzes für maximal 60 Tage pro Jahr liegt der Preis bei 291,67 Euro pro Platz.

Anträge können nur von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten der jeweiligen Immobilie gestellt werden. Pro Immobilie ist nur ein Antrag zulässig. Nach erfolgreicher Zuteilung der Plätze müssen die Antragsteller den entsprechenden Betrag bezahlen und anschließend innerhalb von drei Monaten die sogenannte DRIAT beim Consell de Mallorca einreichen, um die touristische Tätigkeit offiziell zu starten. Werden diese Schritte nicht fristgerecht durchgeführt, gehen die Plätze wieder an die Warteliste zurück.

Der genaue Termin der nächsten Ausschreibung sowie die Anzahl der verfügbaren Plätze werden vom CBAT (Consorci Borsa d’Allotjaments Turístics) in einer separaten Bekanntmachung veröffentlicht. Sobald hierzu neue Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren und Sie bei der Antragstellung unterstützen.

 
 
 

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