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AutorenbildDominic John Patrick Porta, LL.M.

EU Mahnverfahren / Geldforderungen in Spanien

Aktualisiert: 17. Jan. 2022

Nachstehend informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten Geldforderungen in einem anderen Mitgliedstaat der EU beizutreiben.



Frage: Was kann ich tun, wenn ich in Deutschland lebe und gegen einen Anderen eine Geldforderung habe, dieser aber seinen Wohnsitz in Spanien hat?

Antwort: Für diese Fälle hat die EU im Jahr 2008 das europäische Mahnverfahren eingeführt. Ziel davon ist es, seine Forderungen einfacher und schneller zu bekommen.

Frage: Welche Voraussetzungen gibt es für das europäische Mahnverfahren und wie kann ich es einleiten?

Antwort: Voraussetzungen dafür sind, dass eine zu beziffernde Geldforderung geschuldet wird und der Antragsgegner in einem anderen EU-Mitliedstaat wohnt, als der Antragssteller.

Der Antragssteller muss einen Antrag auf Erlass eines europäischen Zahlungsbefehls stellen. Dafür hat die EU ein einheitliches Formularblatt entworfen.

Frage: Gilt das europäische Mahnverfahren für alle EU-Länder?

Antwort: Es gilt für alle EU-Länder mit Ausnahme Dänemarks.

Frage: Wann sollte ich das europäische Mahnverfahren in Erwägung ziehen und wann nicht?

Antwort: Sollte der Antragsgegner die Forderung bestreiten, ist das europäische Mahnverfahren nicht zu empfehlen, da dieses sonst nur die Eintreibung der Geldforderung verzögern würde. Das Verfahren ist u.a. auch nicht anwendbar auf Steuer- oder Zollsachen, sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.

Dieses Mahnverfahren kommt daher insbesondere bei Geldforderungen in Zivil- oder Handelssachen in Betracht, die vom Antragsgegner nicht bestritten werden.

Frage: Welche Vorteile hat das europäische Mahnverfahren?

Antwort: Der Vorteil besteht darin, dass das Gericht unverzüglich, nachdem der Antragsgegner innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht gezahlt hat, den europäischen Zahlungsbefehl für vollstreckbar erklärt. Dies bedeutet für den Antragssteller, dass dieser keinen erneuten Antrag für die Vollstreckung beantragen muss.

Ein weiterer Vorteil ist die Verringerung der Kosten, die mit der Eintreibung der Geldforderung verbundenen sind, wenn mehr als ein EU-Land beteiligt ist.



Tipp:

Kontaktieren Sie uns zum Thema Mahnverfahren oder wenn Ihnen jemand eine Geldsumme schuldet.


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