Wichtige Änderungen bei der Ausschreibung für den Erwerb von Tourismusplätzen
- Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
- 1. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Consorci Bolsa d’Alojaments Turístics (CBAT) im Rahmen der, durch das Gesetzesdekret 4/2025 vom 11. April 2025 geschaffenen temporären Börse, offiziell die Ausschreibung für den Erwerb von Tourismusplätzen eröffnet hat.
Zum Hintergrund:
Das Consorci Bolsa d’Alojaments Turístics verwaltet eine Art „Platz-Börse“ für touristische Unterkünfte gemäß der aktuellen Tourismusgesetzgebung der Balearen. Als solche verkauft oder reserviert sie touristische Plätze – sowohl in Hotels als auch in privaten Wohnräumen. Es handelt sich dabei um befristete Kontingente touristischer Plätze zur Aufnahme oder Erweiterung von Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen zur touristischen Vermarktung (ETV).
Der nun kürzlich erlassene Decret llei 4/2025 vom 11. April 2025 bildet eine bedeutende rechtliche Neuausrichtung zur Regulierung des Tourismus auf den Balearen.
Wichtige Änderungen:
Ursprünglich war als Ausschreibungsbeginn für die Versteigerung der touristischen Plätze der 16. September vorgesehen. Dieser Termin wurde nun auf den 1. September 2025 um 09:00 Uhr vorverlegt und läuft bis zum 15. September 2025 oder bis alle verfügbaren Plätze vergeben sind.
Darüber hinaus haben sich Änderungen gegenüber den Informationen ergeben, die die Behörden im Juli bereitgestellt hatten. Für den Erwerb von Tourismusplätzen sind nun zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
• Genehmigung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der eingetragene Eigentümer ist
• (einfacher) Auszug aus dem Grundbuch, ausgestellt innerhalb der letzten sechs Monate
• aktuelle Meldebescheinigung des Eigentümers (nur bei Hauptwohnungen ETV60 oder ETVPL60)
• gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad) oder gleichwertiges Dokument bei ausdrücklichem Widerspruch gegen die Abfrage dieser Daten durch das CBAT aus Gründen der Verwaltungsinteroperabilität
• aktuelle Bescheinigung der Gemeinde, aus der hervorgeht, dass die Immobilie in einem für den Tourismus geeigneten Gebiet liegt
• Genehmigung der Eigentümergemeinschaft (Junta de Propietarios) bei Wohnungseigentum (nicht erforderlich bei Reihen- oder Doppelhäusern)
Weitere Bedingungen und Anforderungen, von denen uns viele bereits bekannt waren, lauten:
• pro natürliche oder juristische Person ist nur ein Antrag zulässig, die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs in das elektronische Register bearbeitet; Vorrang haben Anträge, bei denen nachgewiesen wird, dass die Wohnung seit mindestens drei Jahren vor Beginn des Verfahrens im Eigentum steht (außer Erwerb durch Erbschaft)
• nach Bekanntgabe der Platzvergabe hat der Antragsteller maximal drei Monate Zeit, um die DRIAT (Declaración Responsable de Inicio de Actividad Turística) einzureichen, wird die DRIAT nicht innerhalb der Frist eingereicht, werden die Plätze automatisch an den Pool zurückgegeben
• die Plätze dürfen erst fünf Jahre nach ihrem Erwerb an Dritte übertragen werden
Einschränkungen:
Die Einreichung neuer DRIAT für Wohnungen, die dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegen, ist nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um Reihen- oder Doppelhäuser oder um Wohnungen, die als Hauptwohnsitz des Eigentümers zur touristischen Vermietung bestimmt sind. Der Antrag muss zwingend elektronisch über die elektronische Plattform des CBAT eingereicht werden; eine persönliche Einreichung ist nicht zulässig. Für die Bearbeitung des Antrags ist ein digitales Zer-tifikat oder ein elektronischer Personalausweis erforderlich.
Nächste geplante Ausschreibungen (sofern noch Plätze verfügbar sind):
Vom 1. bis 15. Januar 2026.
Vom 1. bis 15. Mai 2026.
Diese Ausschreibungen gelten bis zur Aufhebung der in Gesetz 3/2022 festgelegten Aussetzung neuer Plätze.
Professionelle Antragsbearbeitung durch Porta & Associates
Unsere Kanzlei übernimmt gerne die vollständige Vorbereitung und Abwicklung Ihres Antrags. Um das Verfahren zu beschleunigen, bitten wir um Ihre zeitnahe Bestätigung und Übersendung der genannten Unterlagen.
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