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Neuerungen bei Schenkungs- und Erbschaftsteuer auf den Balearen: Von diesen Steuererleichterungen könnten Sie zukünftig profitieren

  • Autorenbild: Saskia Porta, LL.M.
    Saskia Porta, LL.M.
  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Die balearische Landesregierung hat im Rahmen des neuen Haushaltspakets zentrale steuerliche Erleichterungen beschlossen, die insbesondere Schenkungen und Erbschaften im engen Familienkreis betreffen. Seit dem 25. Juli 2025 gelten die neuen Regelungen – sie senken die Steuerlast deutlich und sorgen für mehr Gleichbehandlung von Einheimischen, Residenten und Nichtresidenten.

Die Reform ist Teil des neuen Balearen-Haushalts, der mit Unterstützung der Regierungspartei PP und der Vox verabschiedet wurde. Um die Mehrheit im Parlament zu sichern, hatte die Regierung bereits zuvor bei der Erbschaftsteuer Zugeständnisse gemacht – jetzt folgte überraschend auch die Ausweitung auf die Schenkungsteuer.

Welche Änderungen bringt die Steuerreform?

Die Schenkungsteuer für enge Familienangehörige wurde für Schenkungen ab dem 25. Juli 2025 praktisch abgeschafft.  Angehörige der Verwandtschaftsgruppen I und II (Eltern, Kinder, Ehepartner, Großeltern, Enkel) zahlen ab sofort keine Schenkungsteuer mehr. Die bisherige Steuerlast von 7 % entfällt durch eine 100-prozentige Ermäßigung.

Für Verwandte zweiten und dritten Grades gilt eine Ermäßigung um 60 % (Onkel, Tanten, Nichten, Neffen). Für sonstige Verwandte der Gruppe III beträgt sie 35 %.

Besonderheiten gelten bei Immobilientransaktionen. Wenngleich die meisten Vermögensschenkungen zwischen direkten Familienangehörigen durch die Reform nahezu steuerfrei werden, gilt dies bei der Übertragung von Immobilien nur eingeschränkt:

  • Die Steuervergünstigungen können nur geltend gemacht werden, wenn der Transaktionswert den Katasterreferenzwert der Immobilie um maximal 20 Prozent überschreitet. 

  • Darüber hinaus muss auf die Differenz zwischen dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Anschaffung sowie dem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung Einkommensteuer (IRPF für Residenten oder IRNR für Nichtresidenten) abgeführt werden.

Im Zuge der Neuregelung kam es ebenfalls erneut zu einer Reformierung der Erbschaftssteuer. Für Verwandte der Gruppe III steigt die Steuerreduktion von 50 % auf 60 %, sofern keine direkten Nachkommen vorhanden sind. Für weitere Verwandte innerhalb der Gruppe III steigt die Entlastung auf 35 %. Für die Gruppen I und II fällt bereits seit 2023 keine Erbschaftsteuer mehr an.

 

Was gilt es für Nichtresidenten zu beachten?

Seit 2014 können Nichtresidenten die Steuerregelungen auf den Balearen in Anspruch nehmen, wenn sich der größte Teil der geerbten bzw. verschenkten Güter und Rechte hier befindet. Die neue Steuererleichterung gilt also uneingeschränkt auch für Nichtresidenten. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass auch wenn die Schenkung auf Mallorca steuerfrei ist, in Deutschland dennoch Schenkungssteuer anfallen kann. Grund dafür ist, dass zwischen Spanien und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften und Schenkungen besteht. Eine Doppelbesteuerung ist deshalb möglich, wenn Schenker oder Beschenkter in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.

 

 

 
 
 

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