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AutorenbildDominic John Patrick Porta, LL.M.

Ferienvermietung Mallorca - Polizeiliche Meldepflicht

Aktualisiert: 17. Jan. 2022

Gemäß Art. 50 Abs. 11 des Tourismusgesetzes der Balearischen Inseln (Gesetz 8/2012 vom 19. Juli in seiner Fassung vom 01.08.2017) muss der Betreiber der Ferienvermietung die Informationen über seine Feriengäste in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Sicherheit der Bürger an die Polizei (Dirreción General de Policía) übermitteln. Nachfolgend beantworten wir Ihnen hierzu die wichtigsten Fragen.


Was muss ich angeben?

Die Mitteilung muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Von den Feriengästen:

    • Name(n)

    • Nachnamen(n)

    • Ausweisnummer

    • Art des Ausweisdokuments

    • Geburtsdatum

    • Geschlecht

    • Nationalität

    • Datum des Aufenthaltsbeginns

    • Unterschrift des Feriengastes


  • Vom Betreiber der Ferienvermietung:

    • Name des Ferienobjekts

    • Ausweisnummer

    • Name(n)

    • Nachnamen(n)

    • Unterschrift des Betreibers


Von wem muss ich diese Informationen angeben?

Die Informationen sind von jedem Feriengast, der 16 Jahre oder älter ist, zu erfassen.

Wie muss ich diese Informationen angeben?

Zur Aufnahme der Informationen der Feriengäste ist das von der Polizei oder vom Innenministerium vorgesehene Formular zu verwenden. Das Formular des Innenministeriums ist beigefügt. Da die Formulare der Polizei je nach Region abweichen können, empfiehlt es sich, das jeweilige Formular bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erfragen, sofern man dieses verwenden möchte. Alternativ kann die Meldung der Daten auch über das Online-Portal der Polizei erfolgen: https://webpol.policia.es/e-hotel/ (Falls Ihr Browser die Seite aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht anzeigen sollte, ignorieren Sie dies bitte und klicken Sie auf „Seite trotzdem anzeigen“.)

Wo muss ich diese Informationen angeben?

Die Daten müssen entweder an die lokale oder nationale Polizei bzw. die Guardia Civil weitergeleitet werden, was davon abhängig ist, in welchem Bezirk sich die Ferienimmobilie befindet. Für die Balearischen Inseln können die Dienststellen der nationalen und lokalen Polizei auf der folgenden Internetseite nachgeschaut werden: https://www.policia.es/depenpol/depenpol_provincia.php?id_region=12&id_provincia=7#cuerpo

Wo melde ich meine Ferienimmobilie an?

Im ersten Schritt muss man sich zunächst bei der Polizei als Ferienvermieter registrieren lassen. Dazu geht man zur jeweils zuständigen Dienststelle der Nationalen Polizei (Comisaría Nacional de Policía), in deren Bezirk die Ferienimmobilie liegt, siehe zur Lokalisierung weiter oben.

Zur Akkreditierung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Notarielle Kaufurkunde der Immobilie oder Grundbuchauszug, bzw. der Vertrag, aus dem sich die Verwalterstellung hinsichtlich der Immobilie und der Ferienvermietung ergibt

  • Eine Kopie der eingereichten und abgestempelten DRIAT oder die Ferienvermietungslizenz

  • Ausweisdokument und ggfs. NIE des Antragstellers

Diese Anmeldung erfolgt für jedes Ferienobjekt einzeln.

Nach Anmeldung erhält man für jedes Objekt eine Identifizierungsnummer und Passwort mit dem man sich dann unter https://webpol.policia.es/e-hotel/ anmelden kann. (Falls Ihr Browser die Seite aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht anzeigen sollte, ignorieren Sie dies bitte und klicken Sie auf „Seite trotzdem anzeigen“.)

In Bezirken, in denen die nationale oder lokale Polizei keine eigene Dienststelle hat, kann auch das System der Guardia Civil verwendet werden. Dazu muss man sich ebenfalls erst bei dem System anmelden. Diese Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen des beigefügten Formulars „Alta/Modifiación de Establecimiento de Hostelería“. Das in zweifacher Ausfertigung ausgefüllte Formular reicht man anschließend bei der für die Ferienimmobilie zuständigen Dienststelle der Guardia Civil ein. Welche Dienststelle für die Ferienimmobilie zuständig ist, kann man durch Eingabe der Postleitzahl auf folgender Seite herausfinden: http://www.guardiacivil.es/es/institucional/directorio/index.html.

Anschließend kann man sich mit dem zur Verfügung gestellten Nutzernamen und Passwort auf der folgenden Seite einloggen: https://hospederias.guardiacivil.es/. Die Daten der Feriengäste können dann entweder per Online-Formular eingegeben oder durch Hochladen einer Datei, die einen Scan der manuell ausgefüllten Formulare enthält.

Die Informationen können dann auf drei unterschiedlichen Wegen an die Polizei bzw. Guardia Civil übermittelt werden:

  1. Per Internet unter den oben angegebenen Internetadressen und mittels der erhaltenen Zugangsdaten

  2. Persönlich bei der zuständigen Polizeidienststelle:

    1. Man kann die Unterlagen auch persönlich bei der zuständigen Polizeistelle einreichen.

    2. Dazu kann man entweder die Daten elektronisch z.B. auf einem USB-Stick übergeben oder man bringt zwei Kopien Anmeldeformulars mit, wovon eine bei der Polizei verbleibt und die zweite von der Polizei abgestempelt wieder mitbekommt.

  3. Per Fax (sofern die zuständige Polizeidienststelle hierüber verfügt): Hier sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle darüber informieren, ob diese Möglichkeit zur Verfügung steht. Falls dies der Fall ist, sollten Sie nach Zusenden des Fax von der Polizei entweder auf gleichem Wege eine Bestätigung oder etwas später per Post eine gestempelte Kopie zurückerhalten.

In welchem Zeitraum muss ich die Informationen an die Polizei übermitteln?

Innerhalb von 24 Stunden ab Eintreffen des Feriengastes müssen die angegebenen Informationen in der beschriebenen Art und Weise bei den angegebenen Stellen eingereicht werden.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Zusätzlich zu der Weitergabe der Feriengastinformationen an die Polizei müssen die gesammelten Informationen in einem Gästebuch abgeheftet werden. Dabei dürfen die Ordner lediglich ein Volumen von zwischen 100 und maximal 500 Seiten haben. Bei Untersuchungen ist das Gästebuch den Sicherheitsbehörden vorzulegen. Das Gästebuch ist für einen Zeitraum von drei Jahren aufzubewahren.

Wie lange muss ich die Daten aufbewahren?

Vier Jahre.



Tipp:

Versäumen Sie diesen letzten Schritt zur legalen Ferienvermietung nicht.


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