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  • AutorenbildSaskia Porta, LL.M.

Verjährungsfristen im spanischen Recht

Aktualisiert: 17. Jan. 2022

Wenn Verjährung eintritt, kann ein im Grunde bestehender Anspruch u.U. nicht mehr durchgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Eintritt der Verjährung auseinanderzusetzen, um nicht Gefahr zu laufen, mit der Durchsetzung seiner Rechte keinen Erfolg zu haben.


Frage: Welches ist die reguläre Verjährungsfrist in Spanien?


Antwort: Wenn nichts Spezielleres bestimmt ist, verjähren Ansprüche nach fünf Jahren.

Frage: Gab es früher eine andere reguläre Verjährungsfrist?

Antwort: Früher betrug die reguläre Verjährungsfrist 15 Jahre. Die letzten Ansprüche, die noch unter dieser Regelung begründet wurden, verjähren im Oktober 2020. Nach diesem Datum wird es nur noch die reguläre Verjährungsfrist von fünf Jahren geben.

Frage: Welches sind Beispiele für die reguläre Verjährungsfrist von fünf Jahren?

Antwort: Beispiele für die reguläre Verjährungsfrist von fünf Jahren sind die Zahlung von Miete, die Zahlung von Unterhaltsansprüchen oder andere periodische Zahlungen.

Frage: Was ist die Verjährungsfrist bei der Verwertung einer Hypothek?

Antwort: Bei dem Vorgehen auf Grund von einer mit Hypothek abgesicherten Forderung beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre.

Frage: Was ist die Verjährungsfrist bei sonstigen dinglichen Rechten?

Antwort: Bei sonstigen dinglichen Rechten beträgt die Verjährung 30 Jahre. Bei Ersitzung beträgt die Frist allerdings drei oder sechs Jahre.

Frage: Welche Verjährungsfrist besteht bei Zahlungsanprüchen von Dienstleistungen bestimmter Berufsträger oder Versorgungsunternehmen?

Antwort: Bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Berufsträger wie Richter, Anwälte, Notare, Apotheker, Gutachter, Lehrer, Handwerker – um nur einige zu nennen – oder bei der Bereitstellung von Strom, Wasser, Gas etc. besteht eine Verjährungsfrist von drei Jahren zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs.

Frage: Welches ist die Verjährungsfrist aus Bewirtungsverträgen wie Hotel oder Restaurant?

Antwort: Bei Unterkünften oder Bewirtungen beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

Frage: Gibt es eine andere Verjährungsfrist für Beförderungen?

Antwort: Bei Beförderungsverträgen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Frage: Gibt es andere kurze oder noch kürzere Verjährungsfristen?

Antwort: Innerhalb eines Jahres verjähren Ansprüche auf Besitzeinräumung oder wegen Verleumdung oder Beleidigung. Bei versteckten Mängeln bei einem Immobilienerwerb beträgt die Verjährungsfrist sogar nur ein halbes Jahr.

Frage: Kann die Verjährungsfrist gehemmt werden?

Antwort: Die Verjährung kann durch Klageerhebung, außergerichtliche Einforderung oder Schuldanerkenntnis gehemmt werden.




Tipp:

Lassen Sie eine Verjährungsfrist immer frühzeitig berechnen, damit es nicht zu Versäumnissen oder kurzfristigem Handlungsbedarf kommen kann. Sollte die Frist drohen, abzulaufen, hemmen Sie diese durch Klageerhebung oder ein Anwaltsschreiben, das die Voraussetzungen zu einer außergerichtlichen Geltendmachung erfüllt.



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