Neue Pflichten für Hundehalter in Spanien

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen und ist für viele Menschen längst ein festes Familienmitglied. Mit der Ley 7/2023 vom 28. März 2023 über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren hat der spanische Gesetzgeber neue Anforderungen an eine verantwortungsvolle Hundehaltung geschaffen.
Was müssen Hundehalter künftig beachten?
Im Mittelpunkt stehen insbesondere ein Kurs zur verantwortungsvollen Hundehaltung und eine Haftpflichtversicherung. Nach Art. 30 Ley 7/2023 müssen Personen, die künftig Halter eines Hundes werden möchten, grundsätzlich einen entsprechenden Kurs absolvieren. Dieser soll kostenlos sein und der Nachweis unbefristet gelten. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass der Kurs insbesondere über eine staatliche Online-Plattform angeboten wird und den Abschluss soll ein Multiple-Choice-Test bilden. Daneben sollen auch andere zugelassene Stellen Kurse durchführen können. Noch nicht abschließend geklärt ist zudem, für wen genau die Schulung künftig verpflichtend sein wird. Das Gesetz spricht insbesondere von Personen, die künftig Halter eines Hundes werden möchten. Ob daneben auch bereits bestehende Hundehalter den Kurs absolvieren müssen, wird erst mit der endgültigen Ausgestaltung der Regelung feststehen, denn die konkreten Inhalte und Anforderungen sind im Gesetz selbst noch nicht abschließend geregelt und bleiben dem Durchführungsgesetz vorbehalten.
Ein fester Einführungstermin steht derzeit noch nicht fest, da diese schrittweise erfolgen soll. Weitere Umsetzungsschritte Ende 2026 oder im Laufe des Jahres 2027 erscheinen möglich, sind aber nicht gesetzlich garantiert. Der erste Entwurf zur Durchführung der neuen Regelungen wurde zwar bereits vorgelegt. Dennoch besteht weiterhin Anpassungsbedarf, insbesondere im Zusammenspiel mit den Gemeinden. Zudem wurde der Entwurf am 10. Juli 2026 im europäischen TRIS-Verfahren notifiziert. Die Stillhaltefrist läuft bis zum 13. Oktober 2026. In dieser Zeit können die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten prüfen, ob die geplanten Regelungen mit den Vorgaben des europäischen Binnenmarkts vereinbar sind und gegebenenfalls Stellungnahmen abgeben. Mit einem abschließenden Ergebnis ist daher frühestens im Anschluss an dieses Verfahren zu rechnen.
Wie sieht es mit der Haftpflichtversicherung aus?
Daneben sieht das Gesetz eine Haftpflichtversicherung für Hunde vor. Der aktuelle Entwurf geht von einer Mindestdeckung von 100.000 Euro aus. Eine gesonderte Hundehaftpflicht soll nicht zwingend erforderlich sein, sofern bereits eine andere Versicherung Schäden durch den Hund in ausreichender Höhe abdeckt. Für bestehende Hundehalter ist nach dem Entwurf ebenfalls eine Übergangsfrist vorgesehen.
Für Hundehalter empfiehlt es sich daher bereits jetzt, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen und die weitere Rechtsentwicklung zu beobachten. Wichtig bleibt: Solange das Königliche Dekret noch nicht endgültig beschlossen ist, stehen auch die konkreten Anforderungen noch nicht abschließend fest. Ein heute privat angebotener „Hundeführerschein“ muss deshalb nicht automatisch den späteren gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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